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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht unterworfen — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 66 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Nichtunterwerfung unter die Mehrwertsteuer (IVA) findet Anwendung bei der Übertragung autonomer Wirtschaftseinheiten, selbst ohne die Übertragung der Immobilie, sofern die Fähigkeit zur Fortführung der Tätigkeit erhalten bleibt. Bei Dienstleistungen an Empfänger außerhalb der EU hängt die Nichtunterwerfung von der Art der Dienstleistung (elektronisch oder nicht) und dem Status des Empfängers ab. Ebenso wird die Nichtunterwerfung zwischen Einheiten der allgemeinen staatlichen Verwaltung für Flughafendienstleistungen ausgeschlossen.

Die Position der DGT zeigt keine einheitliche doktrinäre Entwicklung, da sich die Auskünfte auf heterogene Sachverhalte der Nichtunterwerfung ohne direkten thematischen Zusammenhang beziehen. Es ist eine konsequente Anwendung der Vorschriften für spezifische Fälle wie die Übertragung von Unternehmen, internationale Dienstleistungen und Beziehungen zwischen Verwaltungen zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V1002-26

    Stellt fest, dass die Übertragung einer autonomen Wirtschaftseinheit nicht die Übertragung der Räumlichkeiten erfordert, wenn die Übertragung des Mietvertrags die Kontinuität der Tätigkeit ermöglicht.

Analyse auf Grundlage von 59 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 10. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0213-26 4. Feb. 2026

Keine Steuerbefreiung, wenn der Hersteller den Versand von Kunststoffverpackungen nicht direkt aus Spanien durchführt

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizablesno sujeciónterritorio de aplicación del impuestodevolución del impuestoenvío fuera del territorio Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0053-26 13. Jan. 2026

Wechsel von Einzelunternehmen zu juristischen Personen kann IEDMT-Zahlungspflicht auslösen

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre determinados medios de transporteno sujeciónafectación significativavehículo mixto adaptableactividad económica Ley 38/1992 de Impuestos EspecialesLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 95
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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