Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Nichtunterwerfung unter die Mehrwertsteuer (IVA) findet Anwendung bei der Übertragung autonomer Wirtschaftseinheiten, selbst ohne die Übertragung der Immobilie, sofern die Fähigkeit zur Fortführung der Tätigkeit erhalten bleibt. Bei Dienstleistungen an Empfänger außerhalb der EU hängt die Nichtunterwerfung von der Art der Dienstleistung (elektronisch oder nicht) und dem Status des Empfängers ab. Ebenso wird die Nichtunterwerfung zwischen Einheiten der allgemeinen staatlichen Verwaltung für Flughafendienstleistungen ausgeschlossen.
Die Position der DGT zeigt keine einheitliche doktrinäre Entwicklung, da sich die Auskünfte auf heterogene Sachverhalte der Nichtunterwerfung ohne direkten thematischen Zusammenhang beziehen. Es ist eine konsequente Anwendung der Vorschriften für spezifische Fälle wie die Übertragung von Unternehmen, internationale Dienstleistungen und Beziehungen zwischen Verwaltungen zu beobachten.
Wendepunkte
-
Stellt fest, dass die Übertragung einer autonomen Wirtschaftseinheit nicht die Übertragung der Räumlichkeiten erfordert, wenn die Übertragung des Mietvertrags die Kontinuität der Tätigkeit ermöglicht.
Analyse auf Grundlage von 59 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 10. September 2026.