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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erhaltung des Eigenkapitals: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2018–2026

Geltende Auffassung

Die Erhaltung der Erhöhung des Eigenkapitals wird global und nicht anhand einzelner Posten bewertet. Um die Anforderung zu erfüllen, muss die Differenz zwischen dem Eigenkapital am Ende und am Anfang eines jeden Geschäftsjahres (unter Ausschluss der Ergebnisse des laufenden und des vorangegangenen Geschäftsjahres) gleich oder höher als die Erhöhung sein, die die Reduzierung ausgelöst hat. Einlagen von Gesellschaftern werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, sodass die Rückzahlung von Einlagen die Erhaltung nicht beeinträchtigt.

Die Position der DGT ist in ihrem Kern konstant geblieben und bestätigt wiederholt, dass die Erhaltung global und nicht nach einzelnen Posten erfolgt. Im Laufe der Auskünfte wurden technische Aspekte präzisiert, wie etwa die Einbeziehung der Kapitalisierungsrücklage und der Ausschluss von Gesellschaftereinlagen bei der Berechnung der Erhöhung.

Wendepunkte

  1. V1765-19

    Ermöglicht die teilweise Anwendung der Minderung, wenn eine Erhöhung des Eigenkapitals unter dem gesetzlichen Höchstwert gewählt wird, sofern dieser Betrag erhalten bleibt.

  2. V1957-21

    Stellt klar, dass die gemäß Artikel 25 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) gebildete Kapitalisierungsrücklage in die Berechnung der Erhöhung und deren Erhaltung einbezogen wird.

  3. V0327-24

    Legt fest, dass die Kapitalminderung durch Rückzahlung von Einlagen die Erhaltung nicht beeinträchtigt, da Einlagen von Gesellschaftern bei der ursprünglichen Erhöhung nicht berücksichtigt werden.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V0327-24 7. März 2024

Kapitalherabsetzung durch Rückgewähr von Einlagen verhindert nicht die Aufrechterhaltung der Erhöhung des Eigenkapitals

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reducción de base imponibleincremento de fondos propiosdevolución de aportacionesreducción de capitalmantenimiento de fondos propios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2099-22 30. Sept. 2022

Ausschüttung von Dividenden aus Rücklagen beeinträchtigt die Reduzierung wegen Erhöhung des Eigenkapitals nicht, sofern der Gesamtbetrag erhalten bleibt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
incremento de fondos propiosreducción de la base imponiblereserva indisponiblemantenimiento de fondos propiosdividendos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1956-21 21. Juni 2021

Die Ausschüttung von Dividenden kann die Einhaltung der Aufrechterhaltung des Eigenkapitals für die Reduzierung durch Kapitalisierungsrücklagen beeinträchtigen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reducción por reserva de capitalizaciónincremento de fondos propiosmantenimiento de fondos propiosreservas voluntariasdistribución de dividendos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1765-19 10. Juli 2019

Anwendung der Kapitalisierungsrücklage auf einen Teil des Eigenkapitalzuwachses möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reserva de capitalizaciónincremento de fondos propiosreducción de la base imponiblemantenimiento de fondos propiosdistribución de resultados LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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