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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht kooperierende Jurisdiktion: Entwicklung der DGT-Doktrin

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2022–2026

Geltende Auffassung

Für die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) müssen die Arbeiten in einem Gebiet mit einer Steuer gleicher oder analoger Art wie die IRPF (Einkommensteuer) durchgeführt werden, das kein Steueroasen- oder Nicht-Kooperationsgebiet ist. Ebenso findet die Regelung der DA 53ª keine Anwendung, wenn die wirtschaftlichen Rechte direkt oder indirekt von einer Einheit in einer nicht kooperierenden Jurisdiktion stammen. Im Falle der Veräußerung von Anteilen verhindern das Vorhandensein von Immobilienvermögen und die Verbindung zu nicht kooperierenden Jurisdiktionen die Anwendung von Befreiungen aufgrund des Wohnsitzes in der EU.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung von Beschränkungen, die auf der Einstufung der Jurisdiktion basieren, konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass das Vorhandensein einer analogen Steuer unzureichend ist, wenn das Gebiet als Steueroase oder nicht kooperierende Jurisdiktion eingestuft wird. Es ist kein Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Ausschluss von Steuervorteilen, wenn ein Zusammenhang mit nicht kooperierenden Gebieten besteht.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 12. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

7
V3357-23 29. Dez. 2023

Befreiung für Auslandsarbeit nicht anwendbar bei Arbeitgebern in Steueroasen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroparaíso fiscaljurisdicción no cooperativarendimientos del trabajoentidad no residente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1323-22 10. Juni 2022

Keine Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten bei Tätigkeiten in Steueroasen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajojurisdicción no cooperativaparaíso fiscaltrabajos en el extranjero LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0520-22 14. März 2022

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit in Steueroasen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoparaíso fiscaltrabajos en el extranjerojurisdicción no cooperativa LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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