Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gesetzliche Zinsen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 33 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die aus der Nichtigkeit von Klauseln resultierenden gesetzlichen Zinsen werden als Veräußerungsgewinne besteuert. Nach der aktuellen Rechtsprechung werden diese Zinsen in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen. Was die Prozesskosten betrifft, so werden diese als Veräußerungsgewinn betrachtet, wobei es dem Gewinner gestattet ist, die entstandenen Kosten für die rechtliche Verteidigung abzuziehen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung der gesetzlichen Zinsen als Veräußerungsgewinne konstant. In der jüngsten Auskunft (V0666-24) ist eine wesentliche Änderung zu beobachten, bei der die Einbeziehung dieser Zinsen von der Sparbasis (base del ahorro) in die allgemeine Bemessungsgrundlage verschoben wurde. Die Handhabung der Prozesskosten wurde ebenfalls präzisiert, um den Abzug von Verteidigungskosten zu ermöglichen.

Wendepunkte

  1. V0666-24

    Legt fest, dass gesetzliche Zinsen aufgrund ihres entschädigenden Charakters als Veräußerungsgewinn besteuert werden, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließt, und unterscheidet sich damit von der zuvor angewandten Einbeziehung in die Sparbasis.

Analyse auf Grundlage von 32 der 33 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0440-24 14. März 2024

Schmerzensgeld und gesetzliche Verzugszinsen sind von der Einkommensteuer befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
daños personalesresponsabilidad civilindemnización exentaintereses legalesresponsabilidad subsidiaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.dLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1181-17 17. Mai 2017

Rückerstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtigen Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialrectificación de autoliquidaciónintereses legales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0675-16 18. Feb. 2016

Rückerstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtigen Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialintereses legalesintereses de mora procesal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0272-16 25. Jan. 2016

Erstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtiger Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialrectificación de autoliquidacióndevolución de ingresos indebidosintereses legales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt