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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2023–2024

Geltende Auffassung

Die Hersteller müssen den Steuersatz berechnen und den Betrag, die Kilogramm an nicht recyceltem Kunststoff sowie die anwendbaren Ausnahmen auf der Rechnung ausweisen. Nicht-herstellende Erwerber müssen diese Informationen auf der Rechnung oder in einer Bescheinigung angeben, sofern der Erwerber dies verlangt und es sich nicht um vereinfachte Rechnungen handelt. Die Befreiung für die Verwendung in Arzneimitteln beschränkt sich auf Verpackungen mit Wirkstoffen, die ausschließlich zu deren Herstellung bestimmt sind.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Informationspflichten und der Steuererhebung stabil. Die Befreiungsfälle für Arzneimittel wurden präzisiert und auf Produkte mit Wirkstoffen beschränkt (V2380-23). Zudem wurde das Rückerstattungsverfahren für nicht steuerpflichtige Erwerber klargestellt, wenn der Endverbleib im Gesundheitssektor liegt (V0753-24).

Wendepunkte

  1. V2380-23

    Legt fest, dass die Befreiung nur für Verpackungen mit Wirkstoffen gilt, die ausschließlich für Arzneimittel bestimmt sind, unter Ausschluss solcher mit Hilfsstoffen oder Zwischenprodukten.

  2. V0753-24

    Ermöglicht es dem nicht steuerpflichtigen Erwerber, die Rückerstattung der Steuer zu beantragen, wenn er nachweist, dass der Verwendungszweck im Gesundheitssektor oder bei Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke liegt.

Analyse auf Grundlage von 9 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10
V2379-23 5. Sept. 2023

Recht auf Erstattung der Kunststoffverpackungssteuer bei halbfabrikaten, die nicht zur Herstellung von Verpackungen bestimmt sind

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto sobre envases de plástico no reutilizablesproductos plásticos semielaboradosdevolución de impuestofabricaciónámbito objetivo Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0969-23 20. Apr. 2023

Rechnungspflicht: Angabe der gezahlten Verpackungssteuer auf Anfrage des Erwerbers

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto sobre envases de plástico no reutilizableshecho imponiblecontribuyenteobligaciones de facturaciónplástico no reciclado Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 35.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0947-23 20. Apr. 2023

Steuerrückerstattung bei Kunststoffmermas möglich, jedoch nicht bei Retouren

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto sobre envases de plástico no reutilizablesmermasproductos plásticos semielaboradosdevolución del impuestohecho imponible Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 105.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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