Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Ausstellung von Steuerbescheinigungen ist eine Verwaltungsaufgabe, die der kommunalen Steuerverwaltung obliegt. Die Bescheinigung muss von der Verwaltung ausgestellt werden, die Kenntnis von den zu belegenden Tatsachen hat. Die spezifische Zuständigkeit liegt beim kommunalen Verwaltungsorgan mit ausdrücklicher Befugnis oder beim zuständigen untergeordneten Organ aufgrund der Materie.
Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einheitlichen Konzept, sondern behandelt verschiedene Aspekte der Steuerverwaltung (Nachweise über Verluste, Selbstveranlagung, regionale Zuständigkeit, steuerlicher Wohnsitz und Dienstleistungen). Es gibt keine Änderung der Position oder eine kohärente thematische Entwicklung, die eine doktrinäre Evolution begründen würde.
Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.