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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Fluorierte Gase: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Befreiung aufgrund des Verwendungszwecks (Export, innergemeinschaftliche Lieferung oder Vernichtung) erfordert den Nachweis des tatsächlichen Verwendungszwecks gegenüber der Verwaltung. Im Falle von Gasen, die zur Vernichtung bestimmt sind, ist es zwingend erforderlich, dass die Behälter die spezifische Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 tragen. Die Lieferanten müssen vorab Erklärungen des Erwerbers einholen, um Befreiungen anzuwenden, außer bei Geschäften zwischen Lagerhaltern.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Endverbraucher und Wiederverkäufer stabil. Die Entwicklung zeigt eine Verschärfung der Anforderungen an den Nachweis von Befreiungen, wobei der Übergang von der bloßen Verwendungszweckserklärung zur Forderung nach einer regulatorischen Kennzeichnung und der Überprüfung der Wirksamkeit des Verwendungszwecks erfolgt ist.

Wendepunkte

  1. V2531-25

    Führt die Verpflichtung ein, dass die Behälter die Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 tragen müssen, damit die Befreiung aufgrund von Vernichtung anwendbar ist.

Analyse auf Grundlage von 45 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0463-24 19. März 2024

Vernichtung fluorierter Gase nach Tests begründet keine Steuerbefreiung

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
gases fluoradoshecho imponibledevengoexencióndevolución Ley 16/2013LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 66
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2492-22 1. Dez. 2022

Unbeabsichtigte Leckagen von Fluorgasen unterliegen der IGFEI

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
gases fluoradoshecho imponibledevengofugas accidentalesalmacenista Ley 16/2013LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2083-22 30. Sept. 2022

Meldepflichten für fluorierte Gase zum 1. September und Selbstmeldeverfahren

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
gases fluoradosautoliquidaciónadquisición intracomunitariaalmacenistahecho imponible Ley 16/2013LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 35.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0768-19 9. Apr. 2019

Diebstahl von Fluorgasen unterliegt nicht der IGFEI-Steuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior
igfeihecho imponibledevengogases fluoradosneutralidad fiscal Ley 16/2013LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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