Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Befreiung aufgrund des Verwendungszwecks (Export, innergemeinschaftliche Lieferung oder Vernichtung) erfordert den Nachweis des tatsächlichen Verwendungszwecks gegenüber der Verwaltung. Im Falle von Gasen, die zur Vernichtung bestimmt sind, ist es zwingend erforderlich, dass die Behälter die spezifische Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 tragen. Die Lieferanten müssen vorab Erklärungen des Erwerbers einholen, um Befreiungen anzuwenden, außer bei Geschäften zwischen Lagerhaltern.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Endverbraucher und Wiederverkäufer stabil. Die Entwicklung zeigt eine Verschärfung der Anforderungen an den Nachweis von Befreiungen, wobei der Übergang von der bloßen Verwendungszweckserklärung zur Forderung nach einer regulatorischen Kennzeichnung und der Überprüfung der Wirksamkeit des Verwendungszwecks erfolgt ist.
Wendepunkte
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Führt die Verpflichtung ein, dass die Behälter die Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 tragen müssen, damit die Befreiung aufgrund von Vernichtung anwendbar ist.
Analyse auf Grundlage von 45 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.