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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kapitalgewinne und -verluste: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 50 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Kapitalgewinne oder -verluste werden durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten ermittelt. Im Falle einer Gesellschaftsauflösung entsteht der Verlust durch die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und der Liquidationsquote, wobei dieser dem Zeitraum zugerechnet wird, in dem die Auflösung erfolgt. Vermittlungskosten bei gescheiterten Transaktionen gelten als Konsumausgaben und nicht als Kapitalverluste. Der Anschaffungswert umfasst den tatsächlich gezahlten Betrag zuzüglich der damit verbundenen Kosten und Steuern.

Die Position der DGT bleibt in der technischen Definition des Kapitalgewinns oder -verlusts konstant. Jüngste Auskünfte zeigen keinen Wechsel der Rechtsprechung, sondern grenzen spezifische Sachverhalte ab, wie etwa die Unzulässigkeit von Kosten bei gescheiterten Transaktionen oder die Bestimmung des Zeitpunkts des Verlusts in Insolvenzverfahren. Die Entwicklung stellt eine Anwendung allgemeiner Kriterien auf technisch komplexere Szenarien dar.

Wendepunkte

  1. V0780-24

    Legt fest, dass der Betrag einer Täuschung oder eines Betrugs einen Kapitalverlust darstellt, sofern es sich nicht um einen nicht gerechtfertigten Verlust handelt.

  2. V5361-26

    Präzisiert, dass der Verlust durch die Auflösung nach einem Insolvenzverfahren mit dem gerichtlichen Beschluss erfolgt, der die Auflösung der Gesellschaft anordnet.

Analyse auf Grundlage von 50 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0438-26 27. Feb. 2026

Verlustrealisierung durch Gesellschaftsauflösung nach Insolvenzverfahren möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialescuota de liquidaciónconcurso de acreedoresextinción de sociedadalteración patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1230-25 4. Juli 2025

Übertragung einer Forderung unter Nennwert kann zu einem Vermögensverlust führen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialesderecho de créditovalor de transmisiónvalor de adquisiciónalteración en la composición del patrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1187-25 1. Juli 2025

Kein steuerlicher Verlustabzug bei Investitionen in Betrugsplattformen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialesderecho de créditopérdida patrimonialincobrabilidad judicialimputación temporal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.kLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0779-25 5. Mai 2025

Maklerprovision bei gescheitertem Kaufvertrag stellt keinen Vermögensverlust dar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pérdida patrimonialarras penitencialesrenta al consumointermediación inmobiliariaganancias y pérdidas patrimoniales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0574-25 1. Apr. 2025

Kein steuerlicher Verlustabzug ohne Änderung der Vermögenszusammensetzung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialesalteración en la composición del patrimoniovariaciones en el valor del patrimonioacciones no cotizadas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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