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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Befreiung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 99 Auskünfte · 2023–2025

Geltende Auffassung

Die Befreiung des Veräußerungsgewinns aus der Übertragung des Hauptwohnsitzes für Personen über 65 Jahre setzt voraus, dass der Steuerpflichtige dieses Alter zum Zeitpunkt der Übertragung erreicht hat. Die Übertragung gilt in dem Veranlagungszeitraum als erfolgt, in dem das Gut übergeben wird. Der Status als Hauptwohnsitz muss durch gültige Beweismittel nachgewiesen werden, da die Anmeldung im Melderegister (empadronamiento) allein nicht ausreicht.

Es gibt keine kohärente rechtliche Entwicklung in der bereitgestellten Sequenz, da sich die Auskünfte auf Befreiungen mit völlig unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Charakteristika beziehen (IVA, IRPF auf Renten, IRPF auf Wohnraum und IRPF auf Abfindungen). Da kein thematischer roter Faden vorhanden ist, kann keine Entwicklung der Position der DGT zu einem einheitlichen Konzept festgestellt werden.

Analyse auf Grundlage von 88 der 99 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5352-26 28. Juli 2026

Kommunale Schulbeihilfen sind von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
becas públicasestudios regladosexenciónrendimientos del trabajoayudas a la escolarización LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.jLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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