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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Teilfreistellung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Mittlere Zuverlässigkeit 39 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Nicht als gemeinnützig anerkannte gemeinnützige Organisationen unterliegen dem Teilfreistellungsregime der Körperschaftsteuer (IS). Einkünfte aus entgeltlichen Erwerben sind steuerfrei, sofern sie dem gesellschaftlichen Zweck entsprechen und keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen. Bei unentgeltlichen Erwerben muss der Marktwert in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung des Teilfreistellungsregimes für Organisationen ohne Erwerbszweck, die nicht den Status der Gemeinnützigkeit besitzen, konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass sich die Freistellung auf Einkünfte beschränkt, die nicht aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stammen, und dass die Erfüllung des gesellschaftlichen Zwecks eine Voraussetzung für die Freistellung bei entgeltlichen Erwerben ist.

Analyse auf Grundlage von 38 der 39 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0803-22 12. Apr. 2022

Spenden von Immobilien an gemeinnützige Organisationen können steuerfrei sein, sofern sie dem Gesellschaftszweck dienen und keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad sin ánimo de lucroexención parcialadquisición a título lucrativoobjeto o finalidad específicaactividad económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3656-20 29. Dez. 2020

Steuerbefreiung für Einnahmen eines Sportvereins bei Körperschafts- und Umsatzsteuer abhängig von Gesellschaftszweck und Art der Tätigkeit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad sin ánimo de lucroactividad económicaentidad de carácter socialexención parcialpatrocinio publicitario LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4061-16 22. Sept. 2016

Regionale Industrieentwicklungsgesellschaften unterliegen bei der Übertragung von Anteilen dem Regimesatz statt dem Risikokapitalregime

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedades de desarrollo industrial regionalentidades de capital-riesgoexención parcialtransmisión de accionesdividendos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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