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V4398-16 14. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IVA · comunidades de regantes

Übertragung von Bewässerungsrechten zwischen Wassergenossenschaften unterliegt der MwSt. und Körperschaftsteuer

Eine Wassergenossenschaft fragt an, ob die Übertragung eines Teils ihres Wasserdurchflusses an eine andere Genossenschaft aus einem anderen Einzugsgebiet aufgrund der Tätigkeit der Wasserbewirtschaftung von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang der MwSt. unterliegt und die Einnahmen der Körperschaftsteuer unterliegen, da sie Erträge aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit darstellen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Übertragung von Bewässerungswasserrechten, die eine Wassergenossenschaft als Konzessionsinhaberin hält, an eine andere Wassergenossenschaft eines anderen Einzugsgebiets als innerhalb der Bestimmungen zur Wasserbewirtschaftung und -nutzung liegend anzusehen ist und somit gemäß den Bestimmungen des Artikels 7.11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als nicht steuerpflichtige Operation gilt, oder ob sie vielmehr als über diese Funktionen hinausgehend anzusehen ist und folglich als steuerpflichtige, aber nicht steuerbefreite Operation zu betrachten ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Bewässerungswasserrechten an Dritte gegen Gegenleistung unterliegt der Umsatzsteuer, wobei die Wassergenossenschaft als Steuerschuldner auftritt. Im Rahmen der Körperschaftsteuer stellen die durch diese Übertragung erzielten Erträge eine wirtschaftliche Tätigkeit dar und sind nicht durch die Befreiung für gemeinnützige Organisationen abgedeckt. Die Verteilung des Geldes unter den Mitglieder stellt für diese keine umsatzsteuerpflichtige Operation dar.

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