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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerbefreiung von Verpflegungsmehraufwendungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Befreiung von Verpflegungsmehraufwendungen gemäß Artikel 9 der IRPF-Verordnung (Einkommensteuer) ist nur auf Arbeitsentgelt anwendbar, das aus einem Arbeitsverhältnis resultiert. Im Falle von Personen ohne Arbeitsverhältnis, wie etwa Schiedsrichtern, sind die Pauschalen nur dann steuerfrei, wenn die Organisation die Transportmittel und die Unterkunft direkt bereitstellt. Wenn Ausgaben erstattet werden, ohne deren strikte Notwendigkeit nachzuweisen, oder wenn Pauschalbeträge ohne Nachweis gezahlt werden, unterliegen diese Beträge der Besteuerung als Arbeitsentgelt.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben. Das Kriterium legt fest, dass das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses die Anwendung der Steuerbefreiung für Verpflegungsmehraufwendungen verhindert, es sei denn, die Organisation übernimmt direkt die Transport- und Unterbringungskosten. Die Auskünfte bestätigen wiederholt, dass die Erstattung von Ausgaben ohne strikten Nachweis oder die Zahlung von Pauschalbeträgen steuerpflichtiges Einkommen darstellt.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0314-25 17. März 2025

Reisekostenpauschalen sind ohne Arbeitsverhältnis nicht steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajogastos por cuenta de un terceroexención de dietasrelación laboralgastos de locomoción LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1333-20 11. Mai 2020

Stipendien für die Lehrvermittlung im Ausland gelten als Arbeitsentgelt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento del trabajoexención de dietasmovilidad internacionalbecasresarcimiento de gastos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2683-15 17. Sept. 2015

Reisekostenvergütungen eines Gesellschafter-Profis sind nicht steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasgastos de locomociónexención de dietasrelación laboralsocio profesional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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