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V3403-19 12. Dezember 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Kilometerpauschalen für Schiedsrichter ohne Arbeitsverhältnis können als Arbeitsentgelt steuerpflichtig sein

Es wurde angefragt, ob die Kilometerkosten für Sportschiedsrichter, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verband stehen, steuerfrei sind. Die DGT antwortet, dass aufgrund des fehlenden Arbeitsverhältnisses keine Steuerbefreiung für Verpflegungsmehraufwendungen (Diäten) angewendet werden kann; eine Steuerfreiheit könnte jedoch gegeben sein, wenn der Verband die Transportmittel direkt zur Verfügung stellt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die von Sportrichtern-Schiedsrichtern erhaltenen finanziellen Entschädigungen für die im Rahmen dieser Tätigkeit entstandenen Kilometerkosten steuerfrei sind, unter Berücksichtigung dessen, dass diese kein Arbeitsverhältnis oder kein Geschäftsverhältnis mit dem jeweiligen regionalen Sportverband unterhalten, der diese Entschädigungen zahlt.

Die Entscheidung der DGT

Beträge für Reisekosten genießen keine Diätenbefreiung, wenn kein Arbeitsverhältnis oder eine satzungsgemäße Beziehung zum zahlenden Rechtsträger besteht. Wenn der Verband Kosten erstattet, ohne nachzuweisen, dass diese ausschließlich die Reise entschädigen, oder einen Pauschalbetrag zahlt, gelten diese als Arbeitslohn. Ein Einkommen läge nur dann nicht vor, wenn der Verband die Transportmittel oder die Unterbringung direkt zur Verfügung stellt.

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