Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Ermittlung des Nettogewinns bei der einfachen Gewinnermittlung (Estimación Directa) erfordert die Anwendung des Korrelationsprinzips mit den Einnahmen für die Abziehbarkeit von Ausgaben, wie es beispielsweise bei Fortbildungsmaßnahmen der Fall ist. Ausgaben müssen durch Rechnungen belegt und in der Buchhaltung erfasst werden. Ebenso müssen bestimmte Einnahmen, wie die Rückerstattung von Beiträgen zum RETA (Regelung für Selbstständige) aufgrund von Pluriaktivität oder die von Hilfsgesellschaften (Mutuas) gezahlten Beiträge bei Leistungen wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, je nach ihrer wirtschaftlichen Natur integriert oder abgezogen werden.
Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung, sondern eine Streuung der Kriterien über sehr unterschiedliche Sachverhalte innerhalb der einfachen Gewinnermittlung. Es werden heterogene Themen behandelt, die von der Abschreibung von Viehbestand und dem Eigentum an Apothekenlizenzen bis hin zu Grenzen bei Ermäßigungen für die Aufnahme einer Tätigkeit und der Abziehbarkeit von Fortbildungskosten reichen. Es gibt keine Änderung der Position, sondern lediglich die Anwendung allgemeiner Regeln auf Einzelfälle.
Wendepunkte
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Stellt klar, dass die 20%ige Ermäßigung bei Aufnahme einer Tätigkeit auf die ersten 100.000 Euro des Nettogewinns begrenzt ist.
Analyse auf Grundlage von 28 der 29 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 22. Juli 2026.