Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vollständige Spaltung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 73 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die vollständige Spaltung kann unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, wenn sie gemäß dem Real Decreto-ley 5/2023 durchgeführt wird und Artikel 76.2.1.a) der LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllt. Es ist nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden, sofern die Beteiligung der Gesellschafter an den neuen Gesellschaften identisch mit der der spaltenden Gesellschaft ist. Das Regime findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Transaktion Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist.

Die Position der DGT bleibt im Kern des Kriteriums konstant und bestätigt, dass die Proportionalität bei der Übertragung von Beteiligungen die Notwendigkeit der Bildung von Geschäftsbereichen entfallen lässt. Die Entwicklung zeigt eine normative Anpassung an das Real Decreto-ley 5/2023 und eine ständige Wiederholung des Verbots, die Neutralität anzuwenden, wenn Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung vorliegen.

Wendepunkte

  1. V0616-26

    Inkorporiert die Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes unter dem Rahmen des Real Decreto-ley 5/2023.

Analyse auf Grundlage von 71 der 73 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 3. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5229-26 22. Juli 2026

Fusionen und Gesamtauflösungen könnten unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
neutralidad fiscalfusión por absorciónescisión totalreestructuración societariamotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0627-26 19. März 2026

Verschmelzung und Gesamtauflösung können steuerneutral behandelt werden, sofern rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
neutralidad fiscalfusión por absorciónescisión totalmotivos económicos válidosreestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt