Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die vollständige Spaltung kann unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, wenn sie gemäß dem Real Decreto-ley 5/2023 durchgeführt wird und Artikel 76.2.1.a) der LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllt. Es ist nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden, sofern die Beteiligung der Gesellschafter an den neuen Gesellschaften identisch mit der der spaltenden Gesellschaft ist. Das Regime findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Transaktion Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist.
Die Position der DGT bleibt im Kern des Kriteriums konstant und bestätigt, dass die Proportionalität bei der Übertragung von Beteiligungen die Notwendigkeit der Bildung von Geschäftsbereichen entfallen lässt. Die Entwicklung zeigt eine normative Anpassung an das Real Decreto-ley 5/2023 und eine ständige Wiederholung des Verbots, die Neutralität anzuwenden, wenn Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung vorliegen.
Wendepunkte
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Inkorporiert die Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes unter dem Rahmen des Real Decreto-ley 5/2023.
Analyse auf Grundlage von 71 der 73 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 3. September 2026.