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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Teilspaltung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 69 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Für die steuerliche Neutralität bei einer Teilspaltung muss das abgesonderte Vermögen einen Geschäftsbereich darstellen, der als eine eigenständige wirtschaftliche Einheit verstanden wird, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu funktionieren. Dies erfordert eine differenzierte Unternehmensorganisation und eine bereits bestehende eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit in der übertragenden Einheit. Die Abspaltung isolierter Vermögenswerte, wie etwa Immobilien, ohne eine eigene Organisationsstruktur, berechtigt nicht zur Anwendung des Sonderregimes.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant und konzentriert sich auf die Anforderung, dass das abgesonderte Vermögen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden muss. Im Laufe der Auskünfte wurde die Notwendigkeit einer differenzierten Unternehmensorganisation und einer getrennten Verwaltung verstärkt, um eine bloße Aufteilung isolierter Elemente zu vermeiden.

Wendepunkte

  1. V1763-19

    Präzisiert, dass der Geschäftsbereich eigene materielle und personelle Mittel erfordert, um eine gewöhnliche und fortlaufende wirtschaftliche Tätigkeit zu identifizieren.

  2. V0209-26

    Führt die Notwendigkeit einer getrennten Verwaltung des Vermögensvermögens als Voraussetzung für eine differenzierte Unternehmensorganisation ein.

Analyse auf Grundlage von 57 der 69 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 11. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5244-26 23. Juli 2026

Abspaltung isolierter Immobilien verhindert Anwendung der steuerneutralen Fusion)

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicavalor de mercado LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0768-26 7. Apr. 2026

Keine steuerliche Neutralität bei Abspaltungen ohne eigenständigen Geschäftsbereich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialrama de actividadneutralidad fiscalunidad económica autónomaexplotación económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0745-26 31. März 2026

Voraussetzungen für die Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Teilspaltungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicaexplotación económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0416-26 26. Feb. 2026

Steuerneutralität bei Teilspaltungen setzt getrennte Geschäftsbereiche voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económica autónomareestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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