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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht wiederverwendbare Verpackungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 178 Auskünfte · 2023–2026

Geltende Auffassung

Verpackungen werden durch ihre objektive Funktion des Behältnisses, Schützens, Handhabens, Verteilens oder Präsentierens von Waren definiert, unabhängig von der endgültigen Verwendung. Artikel, die ein integraler Bestandteil eines Produkts sind und gemeinsam mit diesem entsorgt werden, gelten nicht als Verpackungen. Damit eine Verpackung als wiederverwendbar gilt und nicht der Steuer unterliegt, muss sie für mehrere Rotationen ausgelegt sein und durch eine technische Zertifizierung nachgewiesen werden.

Die DGT vertritt eine objektive Auslegung des Verpackungsbegriffs, die sich auf deren Funktion und nicht auf die spätere Verwendung durch den Erwerber konzentriert. Im Laufe der Auskünfte wurde die Einbeziehung von Zubehörteilen wie Siegeln, Klebstoffen und Verarbeitungsfolien präzisiert. Die Position bleibt beständig bei der Unterscheidung zwischen eigenständigen Verpackungen und solchen, die ein integraler Bestandteil des Produkts sind.

Wendepunkte

  1. V0010-23

    Legt die Unterscheidung zwischen Verpackungen und Artikeln fest, die ein integraler Bestandteil eines Produkts sind, wie beispielsweise Kaffeekapseln, die gemeinsam mit dem Inhalt entsorgt werden.

  2. V0642-24

    Stellt fest, dass die Verwendung der Beutel durch den Erwerber, wie zum Beispiel die Nutzung als Müllbeutel, für deren Einbeziehung in die Steuer irrelevant ist.

Analyse auf Grundlage von 173 der 178 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 21. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1438-26 9. Juni 2026

Ausreichende Beweismittel zur Belegung der Wiederverwendung von Kunststoffverpackungen liegen im Ermessen der Verwaltung

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizablesenvases no reutilizablesconfiguración objetivamedios de pruebavaloración libre de la prueba Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0932-25 27. Mai 2025

Faltbare Hundekotbeutel, Kotbeutelspender und biologisch abbaubare Beutel unterliegen nicht der Kunststoffverpackungssteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizablesenvases no reutilizablesproductos plásticos semielaboradosámbito objetivoresiduos Ley 7/2022, de 8 de abril, de residuos y suelos contaminados para una economía circularLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1278-24 31. Mai 2024

Kunststoffpreforms und Farbstoffe unterliegen der Sondersteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
envases no reutilizablespreformasplástico no recicladobase imponiblevalorización de materiales Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1270-24 31. Mai 2024

Thermoformte Kunststoffschalen: Einstufung als Verpackung und Reusability-Kriterien

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
envases no reutilizablesconfiguración objetivaadquisición intracomunitariaterritorio de aplicaciónmedios de prueba Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 105.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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