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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Entidad Urbanística de Conservación: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Dienstleistungen zur Erhaltung der Erschließungsmaßnahmen in öffentlichen Flächen (espacios de dominio y uso público) sind gemäß Artikel 20.Uno.12º des Gesetzes 37/1992 von der Mehrwertsteuer (IVA) befreit. Die Befreiung findet keine Anwendung auf die Erhaltung von Flächen in Privatbesitz (espacios de dominio y uso privado), auf Überwachungs- und Sicherheitsdienste oder auf Gebühren für Erschließungsleistungen. Die Einheiten gelten im Rahmen der IVA als Unternehmer und müssen die Pro-rata-Regelung anwenden, wenn befreite und steuerpflichtige Tätigkeiten nebeneinander bestehen.

Die Position der DGT ist seit 2015 konstant geblieben. Das Kriterium begrenzt die Befreiung ausschließlich auf die Erhaltung von Erschließungsmaßnahmen in öffentlichen Flächen und schließt Überwachungs-, Sicherheitsdienste oder die Instandhaltung privater Flächen aus. Die Auskünfte bestätigen wiederholt diesen Umfang sowie die Notwendigkeit der Anwendung der Pro-rata-Regelung.

Analyse auf Grundlage von 13 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V2738-14 13. Okt. 2014

Erhaltungsorganisationen unterliegen der Körperschaftsteuer; Betriebsausgaben unter Bedingungen abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad urbanística de conservaciónexplotación económicaentidades parcialmente exentasdeducibilidad de gastosmétodo de estimación directa TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 7.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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