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V3272-17 21. Dezember 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · entidad urbanística de conservación

Instandhaltungsleistungen öffentlicher Räume durch Erschließungsträger von der MwSt. befreit

Ein Erschließungsträger erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für Dienstleistungen, die an seine Mitglieder erbracht werden. Die DGT stellt fest, dass die Instandhaltung von Flächen des öffentlichen Eigentums und der öffentlichen Nutzung befreit ist, während die Wartung des Trinkwassernetzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Unterwerfung unter die Mehrwertsteuer für die an ihre Mitglieder erbrachten Dienstleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Dienstleistungen zur Erhaltung von städtebaulichen Anlagen in öffentlichen Freiflächen des öffentlichen Eigentums und der öffentlichen Nutzung sind gemäß Artikel 20.Uno.12 des Gesetzes 37/1992 befreit. Die Befreiung erstreckt sich jedoch weder auf die Erhaltung von Flächen in Privatbesitz und privater Nutzung noch auf den Betrieb des Trinkwasserversorgungsnetzes, welches dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegt.

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