Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Öffentliche Unternehmen gelten als Unternehmer, und ihre Umsätze unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer (IVA). Nicht unterliegen jedoch die Dienstleistungen, die als eigenes Instrument der der Einheit unterstehenden Verwaltung erbracht werden, sofern diese die volle Inhaberschaft besitzt. Es gibt spezifische Ausnahmen von der Steuerpflicht für Tätigkeiten in den Bereichen Energie, Transport, Telekommunikation und der integrierten Wasserwirtschaft.
Die Position der DGT bleibt beständig in der Unterscheidung zwischen der Tätigkeit als eigenes Instrument und der Tätigkeit als Unternehmer. Die Steuerbefreiung für Dienstleistungen, die der unterstehenden Verwaltung bei voller Inhaberschaft erbracht werden, wurde beibehalten, jedoch wurden spezifische Ausnahmen von der Steuerpflicht für bestimmte Sektoren wie Wasser oder Transport präzisiert.
Wendepunkte
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Präzisiert die Steuerpflicht der IVA für Tätigkeiten im Bereich der integrierten Wasserwirtschaft, selbst wenn diese an die öffentliche Verwaltung erbracht werden, der die Einheit untersteht.
Analyse auf Grundlage von 16 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.