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V0374-19 20. Februar 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · entidad pública empresarial

Öffentliche Unternehmen unterliegen der Umsatzsteuer bei ihren Vermietungsaktivitäten

Ein öffentliches Unternehmen, das Immobilien vermietet, erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht seiner Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass eine Nichtunterwerfung unter die Umsatzsteuer nur dann vorliegt, wenn der Mieter die jeweilige öffentliche Verwaltung oder eine von dieser vollständig abhängige Einheit ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Umsatzsteuerpflicht der beschriebenen Vermietungen.

Die Entscheidung der DGT

Las entidades públicas empresariales tienen la condición de empresarios y sus actividades están sujetas al IVA. No obstante, los arrendamientos de inmuebles no estarán sujetos al impuesto cuando se realicen a favor de la Administración Pública de la que dependen o de otras entidades íntegramente dependientes de la misma. Si el destinatario del alquiler es un tercero distinto de estas administraciones, la operación estará sujeta al impuesto.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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