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Ein staatliches Handelsunternehmen erkundigt sich, ob Beratungs- und IT-Assistenzleistungen, die bei anderen staatlichen Handelsgesellschaften in Auftrag gegeben werden, der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen nicht steuerpflichtig sind, wenn sie zwischen Einheiten erbracht werden, die vollständig von der allgemeinen staatlichen Verwaltung abhängen, vorausgesetzt, sie werden nicht als Flughafendienstleistungen eingestuft.
Cuestión planteada Sujeción al Impuesto sobre el Valor Añadido de las operaciones descritas.
Los servicios prestados entre entidades íntegramente dependientes de la Administración General del Estado no están sujetos al IVA, según el artículo 7.8º letra E) de la Ley 37/1992. No obstante, esta no sujeción no se aplica si los servicios son aeroportuarios, los cuales siempre estarán sujetos al impuesto según la letra F) d´). Se consideran servicios aeroportuarios aquellos vinculados a la gestión o infraestructura del aeropuerto, y no los de soporte general o asesoramiento.
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