Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht ansässige Einheit — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 44 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Die Befreiung gemäß Artikel 7.p) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) setzt voraus, dass die Arbeiten physisch im Ausland für eine in Spanien nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland ausgeführt werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Einkünfte im Bestimmungsland tatsächlich besteuert werden; vielmehr muss in diesem Gebiet eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art erhoben werden und es darf sich nicht um ein Steuerparadies handeln. Die Nichterfüllung der Anforderung der Nichtansässigkeit der empfangenden Einheit verhindert die Anwendung der Befreiung, selbst wenn die Arbeit außerhalb Spaniens verrichtet wird.

Die Position der DGT bleibt bei der Auslegung der Anforderungen für die Befreiung gemäß Artikel 7.p) des LIRPF konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde die Notwendigkeit der physischen Verschiebung, die Nichtansässigkeit der Einheit und das Vorhandensein einer analogen Steuer im Ausland wiederholt betont. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern die systematische Anwendung derselben Anforderungen auf verschiedene Sachverhalte.

Analyse auf Grundlage von 37 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 12. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5294-26 28. Juli 2026

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit setzt nichtansässige Einheit voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residentebeneficiario efectivoestablecimiento permanentedoble imposición internacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0538-24 9. Apr. 2024

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit mit einer Grenze von 60.100 Euro pro Jahr anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjerorendimientos del trabajoentidad no residentelímite de exenciónconvenio de doble imposición LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2498-23 18. Sept. 2023

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von im Ausland ausgeübten Arbeitseinkünften

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residenteretribuciones específicasrendimientos del trabajodesplazamiento transnacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt