Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Status als Unternehmer oder Freiberufler wird durch die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt, die die Organisation von Produktionsfaktoren und die Übernahme von Risiken beinhaltet. Der Ort der Dienstleistungserbringung hängt davon ab, ob der Empfänger seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Anwendungsbereich der Steuer hat. Das bloße Halten von Beteiligungen oder die Verwaltung von getrennten Vermögenswerten, wie etwa Risikokapitalfonds, gilt nicht als unternehmerische Tätigkeit.
Die DGT vertritt eine beständige Position bei der Definition des Status als Unternehmer oder Freiberufler durch das Vorliegen einer realen wirtschaftlichen Tätigkeit und die Verwaltung von Produktionsfaktoren. Im Laufe der Auskünfte wurde bekräftigt, dass das bloße Halten von Vermögenswerten oder die Verwaltung von Vermögen ohne eigenes Risiko diesen Status nicht verleiht. Die Entwicklung zeigt eine technische Anwendung der Vorschriften, um zwischen Vermögensverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit zu unterscheiden.
Wendepunkte
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Es wird klargestellt, dass Risikokapitalfonds nicht den Status von Unternehmern haben, da ihre Einnahmen aus Vermögensveränderungen stammen und keine Produktionsfaktoren organisieren.
Analyse auf Grundlage von 31 der 43 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 11. August 2026.