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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht betrieblich genutzte Vermögensgegenstände: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2019–2026

Geltende Auffassung

Die Übertragung von Vermögensgegenständen, die nicht der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind, führt zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten, die aus der Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten berechnet werden. Für vor 1995 erworbene Wirtschaftsgüter findet die Ermäßigung aufgrund der Haltedauer gemäß der neuntem Übergangsbestimmung Anwendung. Im Falle von Beteiligungen erfordert die Steuerbefreiung bei Schenkungen, dass das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit aufrechterhält, um nicht als Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen eingestuft zu werden.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der allgemeinen Regeln für Veräußerungsgewinne und -verluste auf nicht betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter konstant. Die Auskünfte weisen eine Kohärenz hinsichtlich der Wertermittlung und der Anwendung von Ermäßigungen aufgrund des Alters der Wirtschaftsgüter auf. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern die systematische Anwendung der Rechtsvorschriften auf verschiedene Arten von Vermögenswerten.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V5011-26 4. Juni 2026

Verlust des Schenkungsabzugs bei Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
reducción por donaciónexención en el impuesto sobre el patrimonioactividad económicaelementos patrimoniales no afectostransmisión de rama de actividad LISD Ley 7/2015LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2796-19 10. Okt. 2019

Verkauf einer privaten Briefmarkensammlung löst Einkommensteuerpflicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialesvalor de adquisiciónvalor de transmisiónelementos patrimoniales no afectosdisposición transitoria novena LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1248-19 3. Juni 2019

Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft löst Einkommensteuerpflicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialaportación no dinerariavalor de mercadovalor de adquisiciónelementos patrimoniales no afectos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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