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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Doppelbesteuerung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 66 Auskünfte · 2019–2025

Geltende Auffassung

Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geht der nationalen Gesetzgebung vor, um die Besteuerungsbefugnis der Staaten zu bestimmen. Bei Einkünften aus Immobilien kann das DBA eine geteilte Besteuerung zulassen, jedoch werden Grundsteuern (wie die IMU) nicht als Einkommensteuern betrachtet. Bei Sozialversicherungsleistungen oder Renten hängt die Steuerbefreiung oder Besteuerung von der Art der erbrachten Dienstleistung und der Einhaltung spezifischer Beitragsfristen ab.

Die Position der DGT ist heterogen, da jede Anfrage ein anderes Abkommen und eine andere Einkunftsart analysiert, ohne eine einheitliche Änderung der Rechtsprechung aufzuzeigen. Die Behörde beschränkt sich auf die Anwendung der Normenhierarchie, wobei das DBA über dem LIRPF (Einkommensteuergesetz) oder dem TRLIRNR (Gesetz über die Einkommensteuer für Nichtansässige) Vorrang hat. Es gibt keine lineare Entwicklung der Rechtsprechung, sondern eine technische und spezifische Anwendung der internationalen Verträge je nach Einzelfall.

Analyse auf Grundlage von 64 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 9. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5294-26 28. Juli 2026

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit setzt nichtansässige Einheit voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residentebeneficiario efectivoestablecimiento permanentedoble imposición internacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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