Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geht der nationalen Gesetzgebung vor, um die Besteuerungsbefugnis der Staaten zu bestimmen. Bei Einkünften aus Immobilien kann das DBA eine geteilte Besteuerung zulassen, jedoch werden Grundsteuern (wie die IMU) nicht als Einkommensteuern betrachtet. Bei Sozialversicherungsleistungen oder Renten hängt die Steuerbefreiung oder Besteuerung von der Art der erbrachten Dienstleistung und der Einhaltung spezifischer Beitragsfristen ab.
Die Position der DGT ist heterogen, da jede Anfrage ein anderes Abkommen und eine andere Einkunftsart analysiert, ohne eine einheitliche Änderung der Rechtsprechung aufzuzeigen. Die Behörde beschränkt sich auf die Anwendung der Normenhierarchie, wobei das DBA über dem LIRPF (Einkommensteuergesetz) oder dem TRLIRNR (Gesetz über die Einkommensteuer für Nichtansässige) Vorrang hat. Es gibt keine lineare Entwicklung der Rechtsprechung, sondern eine technische und spezifische Anwendung der internationalen Verträge je nach Einzelfall.
Analyse auf Grundlage von 64 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 9. August 2026.