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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gewinnverteilung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 19 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Der Erlass von Schulden zwischen abhängigen Gesellschaften, die sich im gleichen Prozentsatz der gleichen Gesellschafter befinden, wird als Gewinnverteilung für die schenkende Gesellschaft und als Einlage von Eigenkapital für die empfangende Gesellschaft behandelt. In der Körperschaftsteuer (IS) generiert dieser Vorgang weder einen abzugsfähigen Aufwand für die schenkende Gesellschaft noch ein steuerpflichtiges Einkommen für die Schuldnerin. In der Einkommensteuer (IRPF) haben diese Vorgänge keine Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Gesellschafter, da sie nicht im Zusammenhang mit dem Darlehen oder der Einlage stehen.

Die Position der DGT bleibt seit 2014 hinsichtlich der Behandlung des Erlasses von Schulden zwischen Gesellschaften mit derselben Gesellschafterstruktur konstant. Das Kriterium legt fest, dass der Teil, der mit der Beteiligung übereinstimmt, als Gewinnverteilung und Einlage von Eigenkapital gilt, ohne Auswirkungen auf die IS oder die IRPF der Gesellschafter zu haben. In der auf diesen Fall angewandten Rechtsprechung sind keine Änderungen zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 17 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

19
V4399-16 14. Okt. 2016

SOCIMI: Verteilung der Gewinne muss nach Handelsrecht erfolgen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
socimidistribución de beneficiosbeneficio distribuibleobligaciones mercantilesrégimen fiscal especial Ley 11/2009Real Decreto Legislativo 1/2010
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1812-16 25. Apr. 2016

Schuldenerlass zwischen Gesellschaften mit gemeinsamen Gesellschaftern begründet nur bei Beteiligungsüberschuss ein steuerpflichtiges Einkommen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
condonación de deudasociedades dependientesdistribución de beneficiosaportación de fondos propiosliberalidad TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 14.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1450-15 11. Mai 2015

SOCIMI: Vorzeitige Dividendenzahlungen auf Ablage sind zulässig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
socimidistribución de beneficiosdividendos a cuentarégimen fiscal especialobligación de distribución Ley 11/2009Real Decreto Legislativo 1/2010 (Ley de Sociedades de Capital)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0145-15 19. Jan. 2015

Gesellschafter können den Doppelbesteuerungsabzug auf Dividenden anwenden, die aus Rücklagen infolge einer Kapitalherabsetzung unter dem steuerneutralen Regime stammen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internaneutralidad fiscalreducción de capitalaportación no dinerariadistribución de beneficios TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0003-15 2. Jan. 2015

Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden zwischen SOCIMIs

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
socimiretencióndividendosrégimen fiscal especialgrupo consolidado Ley 11/2009LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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