Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gesellschaftsauflösung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 44 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Ausschluss aus dem Handel an einem offiziellen Sekundärmarkt oder der Entzug der Steuernummer (NIF) führen nicht automatisch zu einem Vermögensverlust für die Gesellschafter. Um einen Verlust gemäß Artikel 37.1, e) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) zu berechnen, ist die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zwingend erforderlich. Die Vermögensänderung gilt in dem Veranlagungszeitraum als erfolgt, in dem diese Liquidation durchgeführt wird, wobei der Umstand durch rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden muss.

Die Position der DGT ist seit 2023 konstant. Nach einer Anfrage aus dem Jahr 2014 über die Auflösung und internationale Abkommen konzentrierte sich die Lehrmeinung darauf, zu klären, dass ein Vermögensverlust die effektive Liquidation der Gesellschaft erfordert. Seit den Auskünften V2396-23 bis hin zur jüngsten V5270-26 gibt es keine Änderung der Kriterien.

Analyse auf Grundlage von 44 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1614-26 17. Juni 2026

Kein steuerlicher Verlustabzug bei Insolvenz ohne vorherige Liquidation der Gesellschaft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia o pérdida patrimonialdisolución de sociedadesliquidación de la sociedadvalor de adquisicióncuota de liquidación social LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.e)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1557-26 15. Juni 2026

Aussetzung der Börsennotierung führt nicht automatisch zu einem Vermögensverlust

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias o pérdidas patrimonialesdisolución de sociedadesliquidación de la sociedadcuota de liquidación socialbase imponible del ahorro LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.e)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt