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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abzug von Vorsteuerbeträgen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 75 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer (IVA) bei Personenkraftwagen unterliegt der Vermutung einer 50%igen geschäftlichen Nutzung, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt oder mittels Sachbezug ohne direkte Zahlung erfolgt. Damit die Überlassung eines Fahrzeugs für die IVA eine entgeltliche Operation darstellt, muss der Arbeitnehmer eine Zahlung leisten oder einen Teil seines Gehalts einbehalten. Abgeleitete Kosten wie Kraftstoff oder Reparaturen erfordern den Nachweis der geschäftlichen Nutzung sowie Rechnungen, die der Rechnungsstellungsvorschrift entsprechen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Vermutung einer 50%igen geschäftlichen Nutzung für Personenkraftwagen stabil. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass die Abzugsfähigkeit von Nebenkosten vom Nachweis der geschäftlichen Nutzung abhängt und dass die entgeltliche Natur der Fahrzeugüberlassung als Sachbezug eine tatsächliche Zahlung oder einen Gehaltsabzug erfordert.

Wendepunkte

  1. V1085-20

    Legt die Vermutung einer 50%igen geschäftlichen Nutzung für Personenkraftwagen fest und trennt das Recht zum Abzug von Kraftstoffkosten vom Erwerb des Fahrzeugs.

  2. V2128-21

    Stellt klar, dass es nicht obligatorisch ist, das Kennzeichen auf Kraftstoffrechnungen anzugeben, obwohl dies als Nachweis der geschäftlichen Nutzung dient.

  3. V5251-26

    Präzisiert, dass ein Sachbezug nicht automatisch eine entgeltliche Operation für die IVA darstellt, sondern eine Zahlung oder einen Gehaltsabzug erfordert, um die Vermutung der Unentgeltlichkeit zu widerlegen.

Analyse auf Grundlage von 70 der 75 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 3. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0767-24 17. Apr. 2024

Vermutung eines 50 %-igen Vorsteuerabzugs bei Personenkraftwagen gemäß LIVA

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción de cuotasafectación a la actividadvehículo de turismobien de inversiónpresunción de afectación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 94.1.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3330-23 28. Dez. 2023

Kein Vorsteuerabzug ohne Status als Unternehmer oder Freiberufler

SG de Impuestos sobre el Consumo
actividad empresarialdeducción de cuotasente dualautoliquidación complementariasujeto pasivo LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2912-23 31. Okt. 2023

Vorsteuerabzug bei PKW: 50 %-Vermutung für die Umsatzsteuer gilt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción de cuotasafectación a la actividadvehículo de turismobienes de inversiónpresunción de afectación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 92LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.Cuatro
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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