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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Einzelsteuererklärung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 22 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

In Fällen von gemeinsamem Sorgerecht kann jeder der Elternteile die Option der Zusammenveranlagung wählen, aber der andere muss eine Einzelveranlagung vornehmen, um eine Dopplung von Familieneinheiten zu vermeiden. Bei Lebenspartnerschaften ohne eheliche Bindung kann nur ein Elternteil eine Familieneinheit mit den Kindern bilden. Die Wahl der Zusammenveranlagung muss alle Mitglieder der Familieneinheit umfassen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Verbots, gleichzeitig Teil von zwei Familieneinheiten zu sein, konstant. Die Rechtsprechung hat die Folgen in Fällen von gemeinsamem Sorgerecht und die Unmöglichkeit, dass beide Elternteile die Zusammenveranlagung wählen, präzisiert. Die jüngsten Auskünfte bekräftigen, dass in Lebenspartnerschaften nur ein Mitglied die Familieneinheit mit den Kindern bilden kann.

Wendepunkte

  1. V0883-19

    Führt die Präzisierung ein, dass der Mindestbetrag für Nachkommen bei gemeinsamem Sorgerecht zu gleichen Teilen zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird.

  2. V0897-20

    Legt fest, dass der Abzug von 2.150 Euro nicht zulässig ist, wenn der Steuerpflichtige mit dem Vater oder der Mutter der Kinder zusammenlebt, die seine Familieneinheit bilden.

Analyse auf Grundlage von 22 der 22 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

22
V1562-21 25. Mai 2021

Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile können die Zusammenveranlagung wählen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaguarda y custodia compartidaunidad familiardevengo del impuestodeclaración individual LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1085-21 23. Apr. 2021

Gemeinsame Steuererklärung bei geteilter elterlicher Sorge möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaguarda y custodia compartidaunidad familiardevengo del impuestoseparación legal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0969-21 19. Apr. 2021

Bei gemeinsamer Sorge können beide Elternteile die Zusammenveranlagung wählen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaguarda y custodia compartidaunidad familiardevengo del impuestodeclaración individual LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1378-20 12. Mai 2020

Gemeinsames Sorgerecht: Jeder Elternteil kann die Zusammenveranlagung wählen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaguarda y custodia compartidaunidad familiardevengo del impuestodeclaración individual LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0650-17 14. März 2017

Alimentada/o con custodia: alleiniges Recht zur gemeinsamen Veranlagung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaunidad familiarguarda y custodiadevengo del impuestoprogenitor LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 83
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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