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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Regelsteuer — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 38 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz unter dem Übergangsregime ist anwendbar, wenn der Steuerpflichtige diesen vor 2013 nicht vorgenommen hat, weil er nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war oder keine Regelsteuer (cuota íntegra) hatte. Es ist nicht möglich, Beträge, die aufgrund einer unzureichenden Regelsteuer gezahlt, aber nicht abgezogen wurden, in späteren Zeiträumen zu verrechnen. Das Recht bleibt bei Darlehensverlängerungen (novaciones) bestehen, sofern die Anforderungen der Übergangsbestimmung erfüllt sind.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unmöglichkeit der Verrechnung von Abzugsüberschüssen aufgrund einer unzureichenden Regelsteuer konstant. Die Doktrin wurde jedoch dahingehend präzisiert, das Kriterium des TEAC zu integrieren, wodurch die Nutzung des Übergangsregimes für diejenigen ermöglicht wird, die vor 2013 aufgrund fehlender Deklarationspflicht oder fehlender Regelsteuer keinen Abzug vorgenommen haben.

Wendepunkte

  1. V5355-26

    Inkorporiert das Kriterium des TEAC, um die Anwendung des Übergangsabzugs zu ermöglichen, falls dieser vor 2013 nicht vorgenommen wurde, weil keine Deklarationspflicht bestand oder keine Regelsteuer vorlag.

Analyse auf Grundlage von 36 der 38 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1127-25 27. Juni 2025

Verlust des Abzugsrechts für Investitionen in den Hauptwohnsitz durch Wegzug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualvivienda habitualrégimen transitorioperiodo impositivocuota íntegra LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disp. trans. 18ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3307-23 27. Dez. 2023

Auslandssteuern sind nur bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internacionalcuota íntegraactividad económicagasto deducibleestado de la fuente LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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