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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Koproduktion: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2015–2023

Geltende Auffassung

Um den Abzug für Filmproduktionen anzuwenden, muss die AIE (Audiovisuelle Unternehmerische Einheit) als Produzent gelten und die Initiative sowie die Verantwortung für das Werk übernehmen. Bei Koproduktionen müssen die Abzugsgrenzen entsprechend dem Beteiligungsanteil jeder Partei anteilig aufgeteilt werden. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegen die Übertragung von Aufnahmerechten, die Vervielfältigung von Dokumenten sowie Werbe- oder Sponsoringdienstleistungen dem Regelsatz von 21 %. Die Vermietung von Produktionen unterliegt ebenfalls dem Satz von 21 %, es sei denn, die Einnahmen aus Aufführungen sind beiläufig.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderungen, damit eine AIE als Produzent gilt und Abzüge geltend machen kann, stabil. Die Entwicklung zeigt sich in der Präzision bezüglich der Behandlung der IVA bei der Produktion nahestehenden Dienstleistungen. Es wurden keine Änderungen an der Natur der Produzenteneigenschaft festgestellt, sondern eine größere Spezifität bei der Besteuerung von Übertragungs- und Werbedienstleistungen.

Wendepunkte

  1. V0006-17

    Legt die Methode der anteiligen Aufteilung der Abzugsgrenzen bei nationalen und internationalen Koproduktionen entsprechend dem Prozentsatz jeder Partei fest.

  2. V0744-18

    Inkorporiert die Anforderungen des allgemeinen Haushaltsgesetzes von 2017 für die Anerkennung als Produzent, einschließlich der Benennung eines ausführenden Produzenten.

Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10
V0744-18 20. März 2018

AIE als Produzent für den Filmproduktionsabzug unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
agrupación de interés económicoproductora independientededucción por producciones cinematográficasimputación de basescoproducción LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 43
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0006-17 2. Jan. 2017

Zulässigkeit zweier unterschiedlicher Steuerabzüge bei Filmkoproduktionen je nach Nationalität der Beteiligten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversiones en producciones cinematográficascoproducciónnacionalidad de la producciónlímites de deducciónproducción extranjera LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2811-15 28. Sept. 2015

Gesellschafter einer AIE können Steuerabzug für Filmproduktionen geltend machen, sofern die AIE als Produzent auftritt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
agrupación de interés económicodeducción por producciones cinematográficasimputación de basesproductor audiovisualderechos económicos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 43.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0894-15 23. März 2015

Eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) kann den Steuerabzug für Filmproduktionen beanspruchen, sofern sie als Koproduzentin auftritt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
agrupación de interés económicoproductor cinematográficodeducción por produccióncoproducciónderechos de explotación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 38.2TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 44
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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