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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Hauptauftragnehmer: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Inversión del sujeto pasivo) findet Anwendung bei Bauleistungen (mit oder ohne Materialien), die die Erschließung von Grundstücken, den Bau oder die Sanierung von Gebäuden zum Gegenstand haben. Dieser Mechanismus erstreckt sich auf die Subunternehmerkette, sofern die Vorgänge den Charakter von Bauleistungen haben. Als Bauleistungen gelten nicht die Lieferung von Rohstoffen ohne Installation, Ingenieurarbeiten oder die Vermietung von Maschinen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Mechanismus auf die Subunternehmerkette konstant, sofern ein Hauptvertrag über Erschließung, Bau oder Sanierung vorliegt. Die Auskünfte haben präzisiert, welche Tätigkeiten nicht als Bauleistungen qualifizieren, wie etwa die reine Lieferung oder Ingenieurleistungen. Die Rechtsprechung hat sich durch die wiederholte Festlegung der Anforderungen an die Art der Bauleistung und die Unternehmereigenschaft des Empfängers gefestigt.

Wendepunkte

  1. V2312-16

    Legt fest, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft sowohl auf die Vorgänge Anwendung findet, die der Auftragnehmer für den Bauträger ausführt, als auch auf jene, die die Subunternehmer für den Hauptauftragnehmer ausführen.

  2. V0350-24

    Stellt klar, dass die Lieferung von Rohstoffen ohne Installation, Ingenieurleistungen und die Vermietung von Maschinen keine Bauleistungen sind.

Analyse auf Grundlage von 13 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V0842-17 5. Apr. 2017

Anwendung der Reverse-Charge-Verfahren bei Bau- oder Sanierungsunteraufträgen

SG de Impuestos sobre el Consumo
inversión del sujeto pasivoejecución de obrarehabilitación de edificacionesempresario o profesionalcontratista principal LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.Uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2053-16 12. Mai 2016

Anwendung der Reverse-Charge-Verfahren bei Bau- oder Sanierungsleistungen

SG de Impuestos sobre el Consumo
inversión del sujeto pasivoejecución de obrarehabilitación de edificacionesurbanización de terrenosempresario o profesional LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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