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V0884-20 15. April 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen zur Erschließung von Grundstücken

Eine Kompensationsgesellschaft (Junta de Compensación) erkundigt sich, ob die Ausführung von Arbeiten zur Anpassung des Stromnetzes dem Mechanismus der Steuerschuldumkehr unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dieses Verfahren anzuwenden ist, da es sich um Bauarbeiten im Rahmen eines Grundstückserschließungsprozesses handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob auf die besagte Ausführung von Bauleistungen der in Artikel 84.Uno.2.f) des Gesetzes 37/1992 vorgesehene Fall der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Mehrwertsteuer anwendbar wäre.

Die Entscheidung der DGT

Der Reverse-Charge-Mechanismus findet Anwendung, wenn der Empfänger ein Unternehmer oder Freiberufler ist, die Vorgänge Bauleistungen (mit oder ohne Materialien) umfassen und deren Zweck die Erschließung von Grundstücken oder der Bau/die Sanierung von Gebäuden ist. Im Falle eines Ausgleichsausschusses handelt dieser als Hauptauftragnehmer der Erschließungsarbeiten, die er im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Projektentwickler ausführt. Daher lösen die Arbeiten zur Anpassung elektrischer Anlagen, die für den Ausschuss im Rahmen eines Erschließungsprozesses durchgeführt werden, diesen Mechanismus aus.

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