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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kindergarten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 19 Auskünfte · 2019–2022

Geltende Auffassung

Die Erhöhung des Mutterschaftsabzugs gilt ausschließlich für Betreuungskosten in autorisierten Kindertagesstätten oder Kindergärten, die den ersten Zyklus der frühkindlichen Erziehung (0 bis 3 Jahre) anbieten. Die Berechnung erfolgt proportional zur Anzahl der vollen Monate, in denen die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit und die Ausgaben gleichzeitig erfüllt sind. Der Höchstbetrag ist begrenzt auf den geringeren Wert der nach der Geburt geleisteten Sozialversicherungsbeiträge und den Gesamtbetrag der tatsächlichen Ausgaben.

Die Position der DGT ist seit 2019 konstant und konzentriert sich auf die Notwendigkeit, dass die Einrichtungen über eine Genehmigung der Bildungsbehörde für den ersten Zyklus verfügen. Im Laufe der Auskünfte wurde der Ausschluss von reinen Betreuungsdiensten, Spielgruppen oder privater Pflege wiederholt bestätigt. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der zeitlichen Anforderungen oder der Betragsgrenzen zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V1953-19

    Stellt klar, dass der Abzug nur für Einrichtungen gilt, die den ersten Zyklus der frühkindlichen Erziehung anbieten, und schließt die Pflege durch Privatpersonen oder reine Betreuungseinrichtungen aus.

  2. V2307-19

    Verknüpft die Meldepflicht mittels des Formulars 233 mit dem Vorliegen einer Genehmigung der Bildungsbehörde.

Analyse auf Grundlage von 17 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

19
V2660-19 30. Sept. 2019

Keine Erhöhung des Mutterschaftsabzugs bei nicht autorisierten Kindertagesstätten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por maternidadcentro de educación infantilgastos de custodiaprimer ciclo de educación infantilincremento de la deducción LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2655-19 30. Sept. 2019

Keine Erhöhung des Mutterschaftsabzugs bei nicht autorisierten Kindertagesstätten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por maternidadcentro de educación infantilgastos de custodiaprimer ciclo de educación infantilincremento de la deducción LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1966-19 25. Juli 2019

Kein Anspruch auf Erhöhung des Mutterschaftsabzugs ohne Erwerbstätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por maternidadgastos de custodiaactividad por cuenta propia o ajenacentro de educación infantilcuota diferencial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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