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V1612-22 4. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por maternidad

Erhöhung des Mutterschaftsabzugs für Betreuungskosten in autorisierten Einrichtungen anwendbar

Die Anfragende möchte wissen, ob sie die Erhöhung des Mutterschaftsabzugs geltend machen kann, da ihre Tochter in einer Kindertagesstätte betreut wird. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Monate mit Betreuungskosten auf Basis von vollen Kalendermonaten berechnet werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Artikel 81.2 des LIRPF vorgesehene Erhöhung des Mutterschaftsabzugs angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Erhöhung des Mutterschaftsabzugs findet Anwendung, wenn Betreuungskosten in zugelassenen Kindertagesstätten oder frühkindlichen Bildungseinrichtungen anfallen. Diese Erhöhung wird proportional zur Anzahl der Monate berechnet, in denen die Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, wobei ausschließlich die Monate berücksichtigt werden, in denen die Kosten für einen vollen Monat gezahlt werden. Die Grenze der Erhöhung ist der geringere Betrag zwischen den Sozialversicherungsbeiträgen und dem gesamten jährlichen Betrag der tatsächlichen nicht subventionierten Ausgaben.

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