Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
In Spanien ansässige Personen müssen über Vermögenswerte und Rechte im Ausland informieren, wenn sie diese am 31. Dezember halten oder begünstigt sind oder wenn sie die Inhaberschaft zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr verloren haben. Bei Immobilien besteht die Verpflichtung, wenn man am 31. Dezember Inhaber ist, es sei denn, der Wert übersteigt 50.000 Euro. Im Falle einer Übertragung während des Geschäftsjahres müssen der Wert und das Datum der Transaktion angegeben werden.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des subjektiven Anwendungsbereichs und der Meldepflicht bei Verlust der Inhaberschaft während des Jahres stabil. Es wurden Präzisierungen zur Bewertung von Übertragungen und zur Anwendung quantitativer Grenzwerte für bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien oder Bankkonten integriert.
Wendepunkte
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Legt die Befreiung für ansässige juristische Personen fest, sofern die Werte in deren Buchhaltung einzeln ausgewiesen sind.
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Präzisiert, dass die Meldepflicht bei Verlust der Inhaberschaft einer Immobilie zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr fortbesteht, wobei der anzuwendende Übertragungswert detailliert wird.
Analyse auf Grundlage von 40 der 42 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.