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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Territoriale Anwendungsbereich: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 11 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die Einbringung von Vermögenswerten in eine nicht in Spanien ansässige Gesellschaft ohne Sitz der effektiven Geschäftsleitung in Spanien stellt keine gesellschaftliche Transaktion dar, die der ITPAJD (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados) unterliegt, da sie außerhalb ihres territorialen Anwendungsbereichs erfolgt. Wenn die Transaktion jedoch eintragungsfähig ist, unterliegt sie dem variablen Steuersatz in der Modalität der dokumentierten Rechtsgeschäfte. Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob der steuerbare Sachverhalt rechtliche oder wirtschaftliche Auswirkungen in Spanien entfaltet.

Die Position der DGT bleibt bei der Bestimmung des territorialen Anwendungsbereichs konstant und verlangt für die Unterwerfung unter die ITPAJD die Entfaltung von Auswirkungen in Spanien oder den Wohnsitz/die effektive Geschäftsleitung im Hoheitsgebiet. Es ist eine klare Unterscheidung zwischen der Modalität der gesellschaftlichen Transaktionen und der der dokumentierten Rechtsgeschäfte bei Transaktionen mit nicht ansässigen Einheiten zu beobachten. Die auf Wechsel und ausländische Gesellschaften angewandte Lehre bestätigt, dass das Fehlen eines Inhabers oder Sitzes in Spanien die Besteuerung aus dem territorialen Anwendungsbereich verlagert.

Wendepunkte

  1. V2286-18

    Legt fest, dass ausländische Wechsel nur steuerpflichtig sind, wenn sie rechtliche oder wirtschaftliche Auswirkungen in Spanien entfalten, wobei der erste inländische Inhaber als Steuerschuldner identifiziert wird.

  2. V2596-24

    Präzisiert, dass die Einbringung von Immobilien in nicht in Spanien ansässige Gesellschaften ohne effektive Geschäftsleitung in Spanien keine gesellschaftliche Transaktion ist, aber unter dokumentierten Rechtsgeschäften besteuert werden kann, sofern sie eintragungsfähig ist.

Analyse auf Grundlage von 11 der 11 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

11
V3072-17 23. Nov. 2017

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Gesellschaftsgeschäften durch Einbringung von Immobilien oder Anteilen an eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
operaciones societariassede de dirección efectivaámbito de aplicación territorialcuota variableactos jurídicos documentados TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 6TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1018-17 27. Apr. 2017

Auflösung einer Gesellschaft in einem Steueroasenland unterliegt nicht der ITP und AJD; Auflösung einer spanischen Gesellschaft erfolgt über Gesellschaftsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
operaciones societariastransmisiones patrimoniales onerosasbase imponibledisolución de sociedadesámbito de aplicación territorial TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 1.2TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 6.1.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1838-16 26. Apr. 2016

Einbringung von Anteilen an eine ausländische Gesellschaft unterliegt nicht der Steuer auf Gesellschaftstransaktionen oder der AJD

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
operaciones societariasámbito de aplicación territorialcuota variable del documento notarialaportación de valoreselusión de tributos TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 6.bTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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