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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verwalter einer juristischen Person: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 36 Auskünfte · 2020–2026

Geltende Auffassung

Der Zugang zum Sonderregime erfordert, dass die Versetzung nach Spanien eine direkte Folge der Erlangung der Eigenschaft als Verwalter ist. Handelt es sich bei der Einheit um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, darf der Verwalter keine Beteiligung halten, die seinen Status als verbundene Einheit begründet. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Umzug und der Funktion ist eine Tatsachenfrage, die durch gültige Beweismittel nachgewiesen werden muss.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach einem Kausalzusammenhang zwischen der Funktion und dem Umzug konstant. Es ist eine Konsolidierung in der Auslegung zu beobachten, wonach die Eigenschaft als Verwalter erst nach dem Umzug erworben werden muss, damit ein Kausalzusammenhang besteht. Die jüngsten Auskünfte betonen die Notwendigkeit, diesen Sachverhalt durch gültige Beweismittel nachzuweisen.

Wendepunkte

  1. V1582-24

    Stellt klar, dass kein Kausalzusammenhang im Sinne des LIRPF (Einkommensteuergesetz) vorliegt, wenn die Person zum Zeitpunkt des Umzugs bereits die Eigenschaft als Verwalter innehat.

  2. V0456-26

    Legt fest, dass das Vorliegen des Kausalzusammenhangs eine Tatsachenfrage ist, die durch gültige Beweismittel nachgewiesen werden muss.

Analyse auf Grundlage von 35 der 36 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1374-26 4. Juni 2026

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes bei Telearbeit oder als Geschäftsführer möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióntrabajo a distanciaadministrador de entidadentidad patrimonialresidencia fiscal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.b.1ºRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1208-24 28. Mai 2024

Sonderregelung der Einkommensteuer bei Entsendung als Geschäftsführer möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributaciónresidencia fiscaladministrador de entidadentidad patrimonialbase liquidable LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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