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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Außergerichtliche Einigung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Schadenersatzleistungen aus zivilrechtlicher Haftung für Personenschäden sind nur dann steuerfrei, wenn die Höhe gesetzlich oder gerichtlich anerkannt ist. Direkte außergerichtliche Einigungen zwischen den Parteien genießen diese Steuerbefreiung nicht. Im Falle von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erlauben außergerichtliche Einigungen keine Anwendung des 30 %-Abzugs wegen Unregelmäßigkeit, da sie nicht aus einer Änderung von wirtschaftlichen Leistungen von unbestimmter Dauer resultieren.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Ausschlusses außergerichtlicher Einigungen von spezifischen Steuervorteilen konstant. Es ist eine strikte Anwendung der Notwendigkeit eines gerichtlichen Eingreifens für die Befreiung bei Personenschäden (V0376-14 und V0526-26) sowie der Erfordernis eines Entstehungszeitraums für den Abzug wegen Unregelmäßigkeit (V0858-20 und V1332-20) zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 11 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V2485-24 9. Dez. 2024

Keine Anwendung des 30 %-Abzugs auf Entschädigung wegen Lkw-Kartell möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasreducción por irregularidadimputación temporalacuerdo extrajudicialperiodo de generación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 32.1Reglamento del Impuesto
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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