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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Viehwirtschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Das zur Zucht oder Milchproduktion bestimmte Vieh gilt als abnutzbares materielles Vermögensgut, dessen Abschreibung als abzugsfähiger Aufwand gilt. Die Abschreibungsbasis muss die Herstellungskosten sein, die durch Addition der Rohstoffe zu den zurechenbaren direkten und indirekten Kosten ermittelt werden. Diese Herstellungskosten werden als Erträge der Tätigkeit für die Berechnung des Ergebnisses berücksichtigt.

Die Position der DGT zur Viehwirtschaft ist aufgrund der Vielfalt der eingegangenen Auskünfte heterogen. Es gibt keine einheitliche rechtliche Entwicklung, da sich die Kriterien auf unterschiedliche Aspekte beziehen: Klassifizierung im IAE (Index der wirtschaftlichen Aktivitäten), Rechtspersönlichkeit von Personengesellschaften (sociedades civiles), IVA-Befreiungen (Mehrwertsteuer) bei Vermietungen und die Abziehbarkeit von Herstellungskosten.

Wendepunkte

  1. V3328-14

    Stellt fest, dass die Ausbrütung und der Verkauf von Küken keine Eierlegende Geflügelhaltung ist, sondern eine unabhängige industrielle Tätigkeit unter der Nummer 413.4 des IAE.

  2. V2394-16

    Präzisiert, dass die Vermietung von Immobilienbauten für die Viehwirtschaft, unabhängig von der Bewirtschaftung des Bodens, keine IVA-Befreiung genießt.

  3. V0612-25

    Definiert, dass Zucht- oder Milchvieh ein abnutzbares Vermögensgut ist und die Abschreibungsbasis die Herstellungskosten sind.

Analyse auf Grundlage von 29 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V4793-16 10. Nov. 2016

Landwirtschaftliche Personengesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilatribución de rentaspersonalidad jurídicaactividad ganadera LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Título X, Sección 2ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4129-16 26. Sept. 2016

Zivilgesellschaften mit Viehwirtschaft nicht unterliegen der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilatribución de rentaspersonalidad jurídicaactividad ganadera LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 8.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3000-16 28. Juni 2016

Viehhaltende Gütergemeinschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilatribución de rentaspersonalidad jurídicacomunidad de bienes LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 6LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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