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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Hauptwirtschaftliche Tätigkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 16 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die hauptwirtschaftliche Tätigkeit umfasst die Aktivitäten des Gesellschaftszwecks, diejenigen, die den Produktionszyklus bilden, sowie jene, die für die Arbeitsorganisation erforderlich sind. Im Bereich der subsidiären Haftung begründet die Beauftragung oder Untervergabe von Arbeiten oder Dienstleistungen dieser Tätigkeit eine Haftung für Steuerverpflichtungen, die der Weitergabe oder dem Einbehalt unterliegen. Diese Haftung beschränkt sich strikt auf den Teil, der den Gegenstand der Beauftragung der Dienstleistungen betrifft.

Die Position der DGT bleibt in der Definition der hauptwirtschaftlichen Tätigkeit konstant und integriert sowohl den Gesellschaftszweck als auch die für die Organisation erforderlichen Aktivitäten. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung des Konzepts zur Bestimmung der subsidiären Haftung bei der Untervergabe. Die jüngsten Auskünfte präzisieren den Umfang dieser Haftung im Hinblick auf die Höhe des Betrags.

Wendepunkte

  1. V2374-24

    Präzisiert, dass die subsidiäre Haftung aufgrund der Untervergabe der hauptwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Teil beschränkt ist, der den beauftragten Arbeiten oder Dienstleistungen entspricht.

Analyse auf Grundlage von 15 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

16
V2637-20 12. Aug. 2020

Kleinunternehmen können das Sonderregime für die Vermietung von Wohnraum wählen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidades de reducida dimensiónarrendamiento de viviendasactividad económica principalactividades complementariasrégimen especial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 49.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2169-20 29. Juni 2020

Wahl des Sonderregimes für die Vermietung von Wohnraum erfordert Erfüllung der Voraussetzungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendascambio de afectaciónactividad económica principalinversión del sujeto pasivopromoción inmobiliaria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4294-16 6. Okt. 2016

Sonderregime für Wohnungsvermietung auch ohne Wohnungseigentümergemeinschaft bei getrennter Buchführung möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendadivisión horizontalcontabilización separadaactividad económica principalarrendamiento de vivienda LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.2.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2286-14 5. Sept. 2014

Keine subsidiäre Haftung allein durch die Lieferung von Schreibwaren

SG de Tributos
responsabilidad subsidiariaactividad económica principalsuministro de bienescertificado de estar al corrienteejecución de obras LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 43.1.fLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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