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Wohningeigentümer können den Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen geltend machen

Die Anwendung steuerlicher Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien hat Zweifel über den Umfang der im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) zulässigen Abzüge aufgeworfen. Kürzlich hat die Dirección General de Tributos (DGT) eine Stellungnahme abgegeben, die die Möglichkeit des Zugangs zu diesen Steuervorteilen in bestimmten Wohnkontexten klärt.

Was die DGT entschieden hat

Die Anfrage konzentriert sich auf die Frage, ob der in der fünfzigsten Zusatzbestimmung des IRPF-Gesetzes vorgesehene Abzug angewendet werden kann, der einen Prozentsatz von 60 % für energetische Sanierungsmaßnahmen vorsieht. Das beratende Organ hat festgestellt, dass dieser Abzug in jenen Fällen anwendbar ist, die die in der geltenden Rechtsvorschrift festgelegten Anforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfüllen, insbesondere im Rahmen des RD-ley 19/2021 und des RD-ley 7/2026.

Was das für Sie bedeutet

Dieses Kriterium hat direkte Auswirkungen auf Wohningeigentümer, sowohl wenn es sich um ihren Hauptwohnsitz als auch um zu Vermietungszwecken genutzte Immobilien handelt. Wenn Sie Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs nicht erneuerbarer primärer Energie oder des Heiz- und Kühlbedarfs in Gebäuden zu Wohnzwecken durchführen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerlast durch diesen Abzug zu senken.

  • Der Abzug ist auf energetische Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden zu Wohnzwecken anwendbar.
  • Der Steuervorteil basiert auf der Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie.
  • Die maßgebliche Rechtsvorschrift umfasst Bestimmungen des Law 35/2006 und nachfolgender Dekretgesetze.

Was ratsam ist

Um die korrekte Ausübung dieses Steuerrechts zu gewährleisten, ist es notwendig, über die technische Dokumentation zu verfügen, die die nach den Arbeiten erreichte Verbesserung der Energieeffizienz belegt. Es ist von entscheidender Bedeutung zu überprüfen, dass die durchgeführten Maßnahmen strikt in die im genannten Rechtsrahmen vorgesehenen Fälle fallen, um Unwägbarkeiten mit der Steuerverwaltung zu vermeiden. Da die Anwendung dieser Abzüge von den technischen Merkmalen der Wohnung und der Art der Arbeiten abhängt, wird empfohlen, jede Situation individuell zu bewerten.

Häufige Fragen

Für welche Art von Wohnungen kann dieser Abzug angewendet werden?
In Gebäuden zu Wohnzwecken, sowohl wenn es sich um den Hauptwohnsitz als auch um vermietete Wohnungen handelt.
Wie hoch ist der genannte Abzugssatz?
Die Rechtsvorschrift sieht einen Abzug von 60 % für energetische Sanierungsmaßnahmen vor.
Offizielle verbindliche Auskunft V5266-26
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