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Therapeutische chiropraktische Leistungen können von der Mehrwertsteuer befreit sein

Die Anwendung der Mehrwertsteuer (IVA) im Gesundheits- und Wellnesssektor wirft häufig Fragen auf, insbesondere wenn sich die Tätigkeiten mit Ästhetik- oder Sportdienstleistungen überschneiden. Eine aktuelle verbindliche Auskunft der Dirección General de Tributos (DGT) hat die steuerliche Behandlung für chiropraktische Leistungen präzisiert.

Was die DGT entschieden hat

Das Beratungsorgan hat festgelegt, dass chiropraktische Leistungen von der Mehrwertsteuer (IVA) befreit sein können, sofern sie einem therapeutischen Zweck dienen. Dies bedeutet, dass die Leistung auf die Diagnose, die Prävention oder die Behandlung von Krankheiten ausgerichtet sein muss.

Damit diese Befreiung anwendbar ist, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Therapeutischer Zweck: Die Leistung muss ein konkretes Gesundheitsziel verfolgen.
  • Berufliche Qualifikation: Der Dienstleister muss über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügen, um diese Tätigkeit auszuüben, unabhängig davon, ob die Chiropraktik im Rechtssystem als reglementierter Beruf anerkannt ist.

Im Gegensatz dazu stellt die DGT klar, dass andere Dienstleistungen, die in denselben Zentren erbracht werden können, wie etwa Ästhetik, körperliche Erhaltung, sportliche Aktivitäten oder Lehrtätigkeiten, diese Befreiung nicht genießen und zum allgemeinen Mehrwertsteuersatz versteuert werden müssen, da sie das Erfordernis des therapeutischen Zwecks nicht erfüllen.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie ein Unternehmen führen, das Gesundheits- und Wellnessdienstleistungen anbietet, ist es von entscheidender Bedeutung, die ausgeübten Tätigkeiten in Ihrer Rechnungsstellung klar zu trennen. Die Art der Dienstleistung bestimmt die anwendbare Steuer.

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch aufgrund der Bezeichnung der Tätigkeit, sondern aufgrund des Behandlungsziels und der technischen Kompetenz des Dienstleisters. Wenn Sie Tätigkeiten zur körperlichen Erhaltung oder Ästhetik durchführen, unterliegen diese der Mehrwertsteuer, während chiropraktische Behandlungen zu Gesundheitszwecken unter Einhaltung der genannten Anforderungen von der Steuer befreit sein können.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, eine Analyse der tatsächlich im Zentrum erbrachten Leistung durchzuführen, um Fehler bei der Steuerabrechnung zu vermeiden. Die korrekte Klassifizierung der Dienstleistungen ist der Schlüssel zur Entscheidung, ob die Befreiung nach dem Gesetz 37/1992 angewendet wird oder ob die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben werden muss. Es wird empfohlen, die Dokumentation zu prüfen, die den therapeutischen Zweck der Behandlungen und die Ausbildung des Fachmanns belegt, um die gewählte steuerliche Behandlung zu stützen.

Häufige Fragen

Sind Ästhetikdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie im selben Zentrum erbracht werden?
Nein, Ästhetikdienstleistungen haben keinen therapeutischen Zweck und müssen mit Mehrwertsteuer versteuert werden.
Muss die Chiropraktik ein reglementierter Beruf sein, um die Befreiung zu erhalten?
Nein, die DGT verlangt lediglich, dass der Fachmann über die notwendigen Qualifikationen für die Behandlung verfügt.
Offizielle verbindliche Auskunft V5417-26
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