Steuerpflichtige können 15 % für Elektrofahrzeuge und Ladestationen absetzen
Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat die steuerliche Behandlung der Abzüge für den Erwerb von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen für natürliche Personen präzisiert und die genauen Zeitpunkte festgelegt, zu denen diese Steuervorteile in der Einkommensteuererklärung (IRPF) geltend gemacht werden können.
Was die DGT entschieden hat
Hinsichtlich des Erwerbs des Elektrofahrzeugs stellt die Verwaltung fest, dass der Abzug von 15 % in dem Veranlagungszeitraum anzuwenden ist, in dem die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Berechnung dieses Abzugs die öffentlichen Fördermittel abzuziehen sind, die für dieses Fahrzeug bereits erhalten wurden oder noch zu erhalten sind.
Was die Installation der Ladestation betrifft, so kann der Abzug von 15 % in dem Geschäftsjahr vorgenommen werden, in dem die Installation abgeschlossen wird, sofern dieser Abschluss nicht nach dem Jahr 2026 erfolgt. Die Entscheidung klärt zudem eine Situation zeitlicher Abweichungen: Wenn die Installation in einem Geschäftsjahr abgeschlossen wird, das nach dem Zeitpunkt der Zahlung liegt, kann der Abzug in dem Geschäftsjahr angewendet werden, in dem die Zahlung geleistet wurde.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine natürliche Person sind, die ein Elektrofahrzeug erworben oder eine Ladestation in Ihrem Eigentum installiert hat, bestimmen diese Regeln, wann und wie Sie Ihre Bemessungsgrundlage reduzieren können. Für das Fahrzeug ist das entscheidende Kriterium das Zulassungsdatum und das Vorhandensein von Subventionen, die die Basis des Abzugs verringern. Für die Ladestation ist der entscheidende Faktor das Datum des Abschlusses der Arbeiten oder der Zeitpunkt der Zahlung, mit einer strengen zeitlichen Befristung der Anwendung bis 2026.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, alle Unterlagen aufzubewahren, die sowohl die Zulassung des Fahrzeugs als auch das Abschlussdatum der Installation der Ladestation belegen. Ebenso muss über alle erhaltenen öffentlichen Hilfen Buch geführt werden, um die korrekte Berechnung des Fahrzeugabzugs vorzunehmen und Fehler bei der Berechnungsgrundlage zu vermeiden. Da die Vorschriften spezifische Fristen und Bedingungen festlegen, wird empfohlen, jede Einzelsituation zu prüfen, um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Häufige Fragen
- Muss ich die Subventionen bei der Berechnung des Abzugs für das Elektrofahrzeug abziehen?
- Ja, der Abzug von 15 % wird auf die Kosten angewendet, wobei die erhaltenen oder noch zu erwartenden öffentlichen Fördermittel abgezogen werden.
- Bis wann kann ich den Abzug für die Ladestation geltend machen?
- Die Installation muss spätestens im Jahr 2026 abgeschlossen sein, um den Abzug anwenden zu können.