Selbstständige auf den Kanarischen Inseln müssen über Betriebsstätten in der Region verfügen, um die RIC anzuwenden
Die Anwendung der Investitionsrücklage für die Kanarischen Inseln (Reserva para Inversiones en Canarias, RIC) für Steuerpflichtige der Einkommensteuer (IRPF) in der direkten Schätzung ist von der Art der erzielten Erträge abhängig. Es reicht nicht aus, lediglich den steuerlichen Wohnsitz auf den Inseln zu haben; es ist erforderlich, dass die Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stammen, die über ständige Betriebsstätten im kanarischen Territorium ausgeübt werden.
Was die DGT entschieden hat
Die Generaldirektion für Steuern (Dirección General de Tributos, DGT) hat präzisiert, dass für den Zugang zur RIC-Vergünstigung die Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stammen müssen, die über in den Kanarischen Inseln gelegene Betriebsstätten ausgeübt werden. In diesem Sinne unterscheidet die Verwaltung die Einstufung verschiedener Einkünfte:
- Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit: Einnahmen aus Konzepten wie Kämpfen oder Sponsoring können als solche eingestuft werden, wenn sie in die Struktur der Tätigkeit integriert sind.
- Erträge aus beweglichem Kapital: Die Überlassung von Bildrechten gilt nicht als Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn sie nicht im Rahmen einer organisierten wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt.
Daher ist die Voraussetzung, über eine ständige Betriebsstätte auf den Inseln zu verfügen, ein wesentliches Element, damit die Erträge für die Anwendung dieser Rücklage berücksichtigungsfähig sind.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie ein selbstständiger Freiberufler mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln sind, hängt die Möglichkeit, die RIC anzuwenden, von der Infrastruktur ab, mit der Sie Ihre Tätigkeit ausüben. Wenn Ihre Einnahmen aus Bildrechten stammen, die nicht mit einer über eine Betriebsstätte in der Region organisierten wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, werden diese Beträge als Einkünfte aus beweglichem Kapital betrachtet und können nicht Gegenstand der Rücklage sein.
Dieses Kriterium zieht eine klare Grenze zwischen dem, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, und dem, was lediglich der Erzielung von Vermögenserträgen entspricht, und begrenzt den Umfang der Steuervergünstigung auf diejenigen, die eine reale und physische operative Präsenz auf dem Archipel unterhalten.
Was ratsam ist
Es ist notwendig zu überprüfen, ob die Struktur der wirtschaftlichen Tätigkeit die Anforderung erfüllt, über Betriebsstätten auf den Kanarischen Inseln zu verfügen. Ebenso sollte die korrekte Einstufung der verschiedenen Einkommensströme analysiert werden, insbesondere im Hinblick auf Bildrechte und Sponsoring, um sicherzustellen, dass sie korrekt in die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht als Einkünfte aus beweglichem Kapital einfließen. Es wird empfohlen, jede Einzelsituation zu bewerten, um festzustellen, ob der aktuelle Geschäftsbetrieb den Zugang zu diesem steuerlichen Anreiz ermöglicht.
Häufige Fragen
- Kann ich die RIC anwenden, wenn ich nur auf den Kanarischen Inseln wohne, aber remote ohne Betriebsstätte arbeite?
- Nein, die DGT stellt fest, dass es zwingend erforderlich ist, die Tätigkeit über eine ständige Betriebsstätte auf den Inseln auszuüben.
- Können Einnahmen aus Sponsoring Teil der RIC sein?
- Ja, sie können als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden, sofern sie über eine Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln erfolgen.