Online-Psychologiedienste können bei medizinischer Zweckbestimmung von der Mehrwertsteuer befreit sein
Die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung auf Gesundheitsdienstleistungen hat im Bereich der Telemedizin und der psychologischen Fernbetreuung Fragen aufgeworfen. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat kürzlich den Umfang dieser Befreiung geklärt, wenn die Dienstleistungen über telematische Mittel erbracht werden.
Was die DGT entschieden hat
Die Verwaltung hat festgelegt, dass online erbrachte Psychologiedienste unter die in Artikel 20.Uno.3º des Gesetzes 37/1992 vorgesehene Befreiung fallen können. Damit diese Befreiung anwendbar ist, muss der Dienst strikt zwei grundlegende Anforderungen erfüllen:
- Objektive Anforderung: Die Dienste müssen der Diagnose, der Prävention oder der Behandlung von Krankheiten dienen.
- Subjektive Anforderung: Sie müssen von Fachkräften erbracht werden, die über die nach geltender Rechtslage erforderliche Qualifikation verfügen.
Darüber hinaus stellt die DGT klar, dass die Nutzung telematischer Mittel die Gesundheitsversorgung nicht entstellt. Der entscheidende Punkt ist, dass eine direkte menschliche Intervention vorliegen muss, die verhindert, dass der Dienst als eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung eingestuft wird, da diese nicht von dieser Befreiung profitieren.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Psychologe sind oder eine Einrichtung vertreten, die diese Dienste in Rechnung stellt, hängt die Möglichkeit, die Mehrwertsteuerbefreiung anzuwenden, von der klinischen Natur der Tätigkeit ab. Es reicht nicht aus, eine Begleit- oder Beratungsleistung zu erbringen; es ist zwingend erforderlich, dass die Tätigkeit der öffentlichen Gesundheit oder der klinischen Behandlung dient.
Für Privatpersonen, die diese Dienste in Anspruch nehmen, bedeutet dies, dass die vom Fachmann ausgestellte Rechnung die Steuer möglicherweise nicht enthält, sofern der medizinische Zweck und die Qualifikation des Fachmanns nachgewiesen werden.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, die Art jeder erbrachten Dienstleistung zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie die Kriterien der Diagnose, Prävention oder Behandlung erfüllt. Es muss überprüft werden, ob die Online-Betreuungsform den Kern der menschlichen Intervention beibehält, um zu verhindern, dass die Verwaltung sie als eine elektronische Dienstleistung klassifiziert, die von der Befreiung ausgeschlossen ist. Aufgrund der Spezifität der Vorschriften muss jeder Fall einzeln analysiert werden, um festzustellen, ob die Tätigkeit unter die Tatbestände des Mehrwertsteuergesetzes fällt.
Häufige Fragen
- Verhindert die Tatsache, dass der Dienst online erfolgt, die Mehrwertsteuerbefreiung?
- Nein, sofern eine menschliche Intervention stattfindet und es sich nicht um eine automatisierte Dienstleistung auf elektronischem Weg handelt.
- Welche Anforderungen muss der Fachmann erfüllen?
- Er muss über die erforderliche Qualifikation verfügen, um Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen.