Zum Inhalt springen

Nicht geschäftsführende Teilhaber an Beteiligungskonten versteuern ihre Erträge als Finanzerträge

Die Rechtsnatur von Beteiligungskonten (cuentas en participación) hat Zweifel an der steuerlichen Behandlung der Erträge aufgeworfen, die Unternehmen erhalten, die nicht die Geschäftsführung innehaben. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) die Einordnung dieser Beträge in der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) klargestellt.

Was die DGT entschieden hat

Die Steuerverwaltung hat festgelegt, dass Beteiligungskonten steuerlich als eine Form der Fremdfinanzierung des geschäftsführenden Unternehmens konfiguriert sind. In diesem Schema bringt der nicht geschäftsführende Teilhaber Kapital ein, um an einem Geschäft teilzunehmen, hat jedoch keine Kontrolle über dessen Geschäftsführung.

Infolge dieser Einstufung stellt die DGT fest, dass die positiven Ergebnisse, die der nicht geschäftsführende Teilhaber erzielt, Finanzerträgen gleichzustellen sind. Da es sich nicht um eine Gewinnbeteiligung oder Dividenden handelt, findet die in Artikel 21 des Körperschaftsteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS) vorgesehene Befreiung keine Anwendung.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Ihr Unternehmen als nicht geschäftsführender Teilhaber in dieser Art von Verträgen agiert, können die erzielten Erträge nicht unter das Dividendenbefreiungsregime fallen. Dies bedeutet, dass:

  • Die vereinnahmten Beträge die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer als Finanzerträge erhöhen.
  • Es nicht möglich ist, das Regime der reduzierten Besteuerung anzuwenden, das üblicherweise auf Gewinnbeteiligungen an Gesellschaften angewendet wird.
  • Die Finanzierungsstruktur des geschäftsführenden Unternehmens die Steuerlast des Teilhabers direkt bestimmt.

Was ratsam ist

Bei Bestehen von Beteiligungskonten ist es notwendig, die Natur der vertraglichen Beziehung und deren Auswirkungen auf die Besteuerung des Unternehmens zu analysieren. Es ist erforderlich zu bewerten, ob die verwendete Finanzierungsstruktur den Zielen des Unternehmens entspricht und wie sie sich auf die endgültige Steuerlast auswirkt. Es wird empfohlen, jede vertragliche Situation individuell zu bewerten, um sicherzustellen, dass die buchhalterische und steuerliche Behandlung gemäß der geltenden Vorschriften angemessen ist.

Häufige Fragen

Können nicht geschäftsführende Teilhaber die Dividendenbefreiung anwenden?
Nein, die DGT betrachtet diese Erträge als Finanzerträge, die aus einer Fremdfinanzierung resultieren.
Auf welche Rechtsvorschriften stützt sich diese Entscheidung?
Die Entscheidung basiert auf dem Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades) und dem Handelsgesetzbuch (Código de Comercio).
Offizielle verbindliche Auskunft V5248-26
Vollständige Auskunft ansehen →
E-Mail
Kontakt