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Nachzahlungen des Ausgleichs für den Gender Pay Gap müssen dem Jahr der Fälligkeit zugerechnet werden

Die steuerliche Behandlung von Nachzahlungen der Sozialversicherung wurde durch die jüngste Entscheidung der Dirección General de Tributos (DGT) festgelegt. Die Behörde hat präzisiert, wie Nachzahlungen des Gender-Pay-Gap-Ausgleichs (complemento de brecha de género) in der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) zu versteuern sind.

Was die DGT entschieden hat

Die DGT stellt fest, dass der Gender-Pay-Gap-Ausgleich ein Arbeitseinkommen darstellt. Daher muss die Besteuerung in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem der Anspruch auf Erhalt dieses Betrags fällig ist.

Wenn ein Steuerpflichtiger Nachzahlungen in einem anderen Jahr als dem, für das sie vorgesehen waren, aufgrund von Umständen erhält, die außerhalb seines Einflusses liegen, darf die allgemeine Zurechnungsregel für das Jahr des Erhalts nicht angewendet werden. Stattdessen muss die in Artikel 14.2.b) des IRPF-Gesetzes (Ley del IRPF) vorgesehene Sonderregel angewendet werden. Dies bedeutet, dass jeder Betrag dem Steuerjahr zugerechnet werden muss, in dem die Fälligkeit ursprünglich bestand.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Rentner sind und eine Nachzahlung in Bezug auf den Gender-Pay-Gap-Ausgleich erhalten haben, können Sie nicht die gesamte Summe in Ihrer diesjährigen Einkommensteuererklärung angeben. Die Vorschriften verlangen, dass Sie die Beträge aufschlüsseln und den jeweiligen Jahren zuordnen.

Diese Situation macht eine Korrektur der Einkommensteuererklärungen der vorangegangenen Jahre erforderlich. Da es sich um eine Situation handelt, die dem Steuerpflichtigen nicht zuzuschreiben ist, erfolgen diese Änderungen durch die Einreichung ergänzender Steuererklärungen.

Was ratsam ist

Nach Erhalt dieser Beträge ist Folgendes erforderlich:

  • Die genaue Identifizierung der Zeiträume, zu denen die erhaltenen Nachzahlungen gehören.
  • Die Einreichung der ergänzenden Steuererklärungen für die betroffenen Geschäftsjahre, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.
  • Die Bewertung jedes Einzelfalls, um sicherzustellen, dass die Zurechnung der Einkünfte den Bestimmungen des IRPF-Gesetzes und des allgemeinen Steuergesetzes (Ley General Tributaria) entspricht.

Häufige Fragen

Muss ich Strafen zahlen, wenn ich ergänzende Steuererklärungen für Vorjahre einreiche?
Nein, da es sich um eine dem Steuerpflichtigen nicht zuzuschreibende Situation handelt, werden die ergänzenden Erklärungen ohne Strafen oder Zinsen eingereicht.
Welche Regelung regelt die Zurechnung dieser Nachzahlungen?
Es findet die Sonderregel des Artikels 14.2.b) des IRPF-Gesetzes Anwendung.
Offizielle verbindliche Auskunft V5313-26
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