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Hausbesitzer können die Installation von Speichersystemen im Jahr 2026 steuerlich absetzen

Die Möglichkeit, die Steuerlast durch die Verbesserung der Energieeffizienz im Haushalt zu senken, wurde von der Steuerverwaltung wichtig klargestellt. Es wurde entschieden, ob die Implementierung von Energiespeichersystemen auf bereits bestehenden Eigenverbrauchsanlagen von den für das Jahr 2026 vorgesehenen steuerlichen Anreizen profitieren kann.

Was die DGT entschieden hat

Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat entschieden, dass die Installation eines Energiespeichersystems auf einer bereits bestehenden photovoltaischen Eigenverbrauchsanlage unter den Abzug fällt, der in der sechsundsechzigsten Zusatzbestimmung des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen (LIRPF) festgelegt ist.

Gemäß dem erlassenen Kriterium kann der Steuerpflichtige im Jahr 2026 einen Abzug von 10 Prozent auf die für diese Installation gezahlten Beträge anwenden. Die Bemessungsgrundlage dieses Abzugs beschränkt sich nicht nur auf die Speichereinheit, sondern umfasst:

  • Notwendige Geräte und Materialien.
  • Installationskosten.
  • Notwendige Bauarbeiten für die Implementierung des Systems.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Hauseigentümer sind und bereits über eine Eigenverbrauchsanlage verfügen, wird die Integration von Batterien oder Speichersystemen zur Optimierung der Nutzung der erzeugten Energie positive Auswirkungen auf Ihre Einkommensteuererklärung im Jahr 2026 haben. Es ist nicht erforderlich, dass die Anlage komplett neu installiert wird; die Verbesserung einer bestehenden Infrastruktur ist für die steuerliche Vergünstigung zulässig.

Damit dieser Abzug jedoch wirksam ist, müssen drei Bedingungen strikt erfüllt sein:

  • Die Zahlung muss im Geschäftsjahr 2026 erfolgt sein.
  • Es muss die entsprechende technische Zertifizierung vorliegen.
  • Die Installation darf nicht einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein.

Was ratsam ist

Um den Anspruch auf diesen Abzug zu sichern, ist es von grundlegender Bedeutung, alle Unterlagen aufzubewahren, die die Gesamtkosten der Investition belegen, einschließlich Material, Arbeitskraft und der durchgeführten Tiefbauarbeiten. Da die Vorschriften spezifische Zertifizierungen verlangen, ist es notwendig, die Installation mit Fachleuten zu koordinieren, die die von der geltenden Norm geforderten technischen Dokumente ausstellen. Jede Einzelsituation sollte analysiert werden, um sicherzustellen, dass keine wirtschaftliche Zuordnung vorliegt, die den Anspruch auf die Vergünstigung unwirksam machen würde.

Häufige Fragen

Kann ich die Speicherung absetzen, wenn ich bereits Solarmodule habe?
Ja, die DGT bestätigt, dass die Installation von Speichern auf einer bereits bestehenden Eigenverbrauchsinfrastruktur für den Abzug infrage kommt.
Welche Kosten sind in der Bemessungsgrundlage des Abzugs enthalten?
Enthalten sind Geräte, Materialien, Installationskosten und die für das System erforderlichen Bauarbeiten.
Offizielle verbindliche Auskunft V5356-26
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